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Halle (Saale), den 15.06.2009

Google Street Fahrzeuge bereits in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau gesichtet

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 048/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 048/09 Halle (Saale), den 11. Juni 2009 Google Street Fahrzeuge bereits in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau gesichtet Datenschützer verweisen auf Widerspruchsrecht Bereits im Jahre 2008 wurden auf einigen Straßen der Städte und Gemeinden Deutschlands Fahrzeuge gesichtet, auf denen sich auffällige, leicht visuell wahrnehmbare Kameras befinden. Die Fahrzeuge sind mit dem Logo der Fa. Google beklebt. Dass ein Einsatz dieser Fahrzeuge nun auch in Sachsen-Anhalt, wie beispielsweise in den Städten Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau erfolgt, ist den Google Informationen unter https://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/faq.html zu entnehmen. Die Einsätze finden statt, um Straßenpanoramen aufzunehmen, die es dem Internetnutzer erlauben, bei einem virtuellen Spaziergang einen Straßenzug aus der Perspektive eines Fußgängers zu betrachten. Hierzu muss lt. Angaben von Google in Google Maps lediglich die Funktion Street View mittels der Schaltfläche ¿Straßenansicht¿ aktiviert werden. Das Unternehmen unterstreicht die Nützlichkeit dieser Funktion, da eine Vielzahl praktischer Anwendungen möglich ist, zum Beispiel dass man sich den genauen Ort eines wichtigen Termins im Vorfeld ansehen und das nächste Cafe ausfindig machen oder ganz einfach seine Routenplanung optimieren kann. Der Nutzen der Funktion gehe auch nicht zu Lasten der Privatsphäre der auf dem Bildmaterial zufällig ersichtlich werdenden Passanten, denn es wird vermittelt, dass Google durch den Einsatz modernster Technologien verhindert, dass Passanten und Kfz-Kennzeichen auf dem Bildmaterial erkennbar sind. Da mit der Funktion Street View eine Erhebung personenbezogener Daten und eine Übermittlung der Daten mittels World Wide Web einhergeht und somit in jedem Fall datenschutzrechtliche Belange betroffen sind, haben sich die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit dieser Funktion und dem damit einhergehenden Procedere umfassend auseinander gesetzt. Wichtigste Erkenntnis ist, dass trotz rein zufälliger Bildaufnahmen und dem Einsatz von modernster Technologie, nicht auszuschließen ist, dass mittels Zusatzwissen (Kleidung, Haarfarbe, Gesichtsform) Personen, ggf. in kompromittierenden Situationen, aufgenommen werden. Ebenso kann es dazu kommen, dass das Erscheinungsbild des eigenen Grundstücks, was man eigentlich nicht der Öffentlichkeit preisgeben wollte, plötzlich einer weltweiten Öffentlichkeit gezeigt wird. Denn auch sachliche Verhältnisse einer bestimmbaren Person, wie z.B. Angaben über das Eigentum oder die Wohnverhältnisse; der äußeren Gestaltung von Haus, Wohnung und Garten mit Rückschlussmöglichkeiten auf Ausstattung, finanzielle Verhältnisse, soziales Niveau und städtebauliche Einbindung, Infrastruktur, wirtschaftlichen Wert, Zugänglichkeit und vieles mehr erhalten kann, stellen personenbezogene Daten dar. Die einzelnen Betroffenen haben gegenüber Google typischerweise nicht in die beschriebene Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zugestimmt, so dass dieses Projekt unter Datenschützern sehr kritisch bewertet wird. Die Bereitstellung der gefertigten Videobilder im Internet kann nur auf Basis des § 29 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zulässig sein. Dies bedeutet, dass die aus allgemein zugänglichen Quellen erhobenen Daten nur erhoben und verarbeitet werden dürfen, wenn das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt. In diesem Kontext sind die Betroffenen auf das bestehende Widerspruchsrecht hinzuweisen. ¿Google Street View ist nicht verboten, dennoch sollte jeder Bürger auf die Möglichkeit hingewiesen werden, gegen die Veröffentlichung seiner persönlichen Daten Widerspruch einzulegen.¿, erklärt Thomas Leimbach, Präsident des Landesverwaltungsamtes und Leiter der oberen Datenschutzbehörde Sachsen-Anhalts. Mithin sollte jeder der sein Grundstück nicht in Google Street View sehen möchte, dies gegenüber der Google Germany GmbH, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, Telefon: 040/808179000) kommunizieren und ggf. das zuständige Referat des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt hiervon unterrichten. Das Landesverwaltungsamt stellt zudem das entsprechende Musterwiderspruchsformular online zur Verfügung. Auf der Startseite der homepage des Landesverwaltungsamtes www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de finden die Bürgerinnen und Bürger ab morgen früh die notwendigen Dokumente. Eine ausführliche datenschutzrechtliche Bewertung des Projektes ¿Google Street View¿ durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie eine auch gegenüber der Kameraerfassung per Mustererkennung automatisch detektierbare Widerspruchsmöglichkeit für Wohnungs- und Grundstückseigentümer finden Sie unter www.datenschutzzentrum.de/geodaten/streetview.htm . ¿Das Thema persönliche Daten und Internet nimmt zunehmend Raum in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit ein. Gerade Kinder und Jugendliche sind oftmals sehr nachlässig im Umgang mit ihren persönlichen Daten. Hier ist weiterhin viel Aufklärungsarbeit zu leisten, welche wir mit viel Herzblut und manpower in den Schulen im Rahmen unseres Schulprojektes betreiben. Wir werden das Thema Google Street View auch zum Gegenstand unserer  Informationskampagne machen.¿, kündigte Leimbach an. Weitere Informationen zur Thematik ¿Datenschutz Allgemein¿ und Ansprechpartner für Sachverhalte, von denen Sie konkret betroffen sind, finden Sie auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz. Telefonisch erreichen Sie uns unter den Rufnummern: 0345/514-3775; - 3925 und -3857. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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