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Halle (Saale), den 03.08.2009

Landesverwaltungsamt genehmigt den Abriss des ?Langen Heinrich?

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 094/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 094/09 Magdeburg, den 30. Juli 2009 Landesverwaltungsamt genehmigt den Abriss des ¿Langen Heinrich¿ Das Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde hat nach langer und sorgfältiger Prüfung und den gesetzlichen Vorgaben folgend der Mitteldeutschen Sanierungs- und Entsorgungsgesellschaft mbH (MDSE) den Abriss des ¿Langen Heinrich¿ genehmigt. Der 108,1m hohe ¿Lange Heinrich¿, wie ihn der Volksmund schon bald nach seiner Errichtung im Jahr 1921/22 nannte, ist der höchste von ehemals zahlreichen Industrieschornsteinen auf dem Gelände der Krupp-Grusonwerke, der sogar noch den Nordturm des Doms um 4 m überragt. Er war Bestandteil der ¿Licht- und Kraftwerke¿ auf dem Gelände und diente zur Abführung der Rauchgase der vielen Kessel des Kesselhauses. Über einen Zeitraum von etwa 80 Jahren hat dieser Schornstein in seinem Urzustand  seine Standfestigkeit und über 70 Jahre seine Betriebstüchtigkeit bewiesen. Gebaut wurde er von der damalig bekannten Spezial-Baufirma des feuerungstechnischen Gewerbes, Rudolf Hanack, Magdeburg. ¿Es ist wahr, dass damit ein bedeutendes Industriedenkmal aus der Magdeburger Innenstadt verloren geht. Wir haben über viele Jahre um den Erhalt des Schornsteins gekämpft, nach Lösungen und sanierungswilligen Investoren gesucht, aber den Verfall nicht aufhalten können¿, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes, Thomas Leimbach auf der heutigen Pressekonferenz. ¿Obwohl gerade in Magdeburg viele Denkmale  sehr gelungen erhalten und saniert wurden, bleiben für dieses technische Denkmal nicht genügend Fördermittel der Stadt oder des Landes, um dem Eigentümer eine wirtschaftlich vertretbare Erhaltung zu ermöglichen.¿ Bereits 1995 war bei der oberen Denkmalschutzbehörde ein Antrag auf Abriss des Denkmals eingereicht worden, der - ebenso wie ein erneuter Antrag im Jahr 2000 ¿ abgelehnt wurde, da zu diesem Zeitpunkt die Abrisskosten höher waren als die Erhaltungskosten, so dass die Erhaltung dieses für die Stadt Magdeburg und ihre Industriegeschichte emotional so bedeutsamen Denkmals für die damaligen Eigentümer zumutbar war. Aus den Gutachten, die für die Beurteilung und Entscheidung über den Abrissantrag herangezogen wurden, geht unwiderlegbar hervor, dass  sich seitdem der bauliche Zustand des Schornsteins besonders im oberen Drittel erheblich verschlechtert hatte. Dies ist zum einen den ausgebliebenen Teilerneuerungen und Generalüberholungen geschuldet, besonders aber der Stilllegung des Schornsteins im Jahr 1993. Seither wird er nicht mehr befeuert, so dass die nötige Eigenwärme fehlt, die eine Versottung ( Versottung: Aufgrund der Durchdringung der Mantelsteine des Kamins insbesondere mit Wasser, werden innerhalb des Schornsteins chemische Prozesse in Gang gesetzt, die zur Zerstörung der Baumasse führen können. Insbesondere wirken im Wasser enthaltene freie Schwefelsäuren auf den kalkhaltigen Zement ein, wobei Kalk zu Gips umgewandelt wird, der wiederum treibt und zur Zersprengung der Baumasse führt.) und Schädigung des Mauerwerks verhindern würde. Aus diesem Grund ist eine Begehung des Schornsteins aus Sicherheitsgründen nicht mehr möglich. Daher kann seit dem Jahr 2007 auch die vorgeschriebene Flughindernisbefeuerungsanlage ( blinkende Lichter, die Flugzeuge oder Hubschrauber z. B. der benachbarten Medizinischen Akademie auf das Vorhandensein eines hohen Bauwerks als ¿Hindernis¿ hinweisen) nicht mehr gewartet werden, die noch im Jahr 2006 komplett erneuert worden war. Ein Ausfall der Hindernisbefeuerung hätte zur Folge, dass der Schornstein bis auf eine Höhe von ca. 50m zurückgebaut werden müsste und damit seine Denkmaleigenschaft verlöre. Eine Sanierung des Schornsteins kann der Eigentümerin nach dem Denkmalschutzgesetz (siehe Anlage) nicht zugemutet werden, da der Schornstein heute nicht mehr genutzt wird und daher nicht die Erträge für eine Sanierung erwirtschaften kann. Weil auch die Landeshauptstadt Magdeburg die Wiederbelebung der verwaisten Industriebrache plant und auf dem ehemaligen SKET-Gelände eine gewerbliche Nutzung erreichen möchte, steht eine Erhaltung des Schornsteins diesen Zielen entgegen, da ein sehr großer Sicherheitsradius um den Schornstein herum vorgehalten werden müsste. ¿Denkmale und die damit verbundenen Verpflichtungen werden leider  oft als Belastung empfunden. Ein Baudenkmal zu besitzen und zu erhalten heißt Verantwortung übernehmen und ist natürlich auch eine finanzielle Bürde. Das Landesverwaltungsamt  als Obere Denkmalschutzbehörde versucht, mit fachkundiger Beratung und Fördermittelvergaben zu unterstützen, denn jedes abgerissene Denkmal bedeutet den Verlust eines Teils der Kulturgeschichte Sachsen-Anhalts.¿, so Leimbach abschließend. Zeittafel: 1921/22               Errichtung des Kesselhausschornsteines (später genannt ¿Langer Heinrich¿) 19.02.1993 Feststellung der Denkmaleigenschaft durch das Landesamt für Denkmalpflege 24.05.1995 1. Abbruchantrag durch die SKET SMM GmbH, dann TLG 03.12.1996 Versagung des Abbruchs, da die im Antrag geltend gemachte  wirtschaftliche Unzumutbarkeit des unveränderten Erhalts nicht glaubhaft gemacht worden war, § 10 Abs, 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA 11.11.1999 2. Abbruchantrag durch die SKET Schwermaschinenbau GmbH und deren Insolvenzverwalter 23.03.2001 Feststellender Verwaltungsakt zur Denkmaleigenschaft 19.09.2001             Versagung des Abbruchs, da wiederum die im Antrag geltend      gemachte  wirtschaftliche Unzumutbarkeit des unveränderten Erhalts nicht glaubhaft gemacht worden war, § 10 Abs, 2 Nr. 3 DenkmSchG LSA 23.10.2001 Widerspruch gegen die Versagung der denkmalrechtlichen Genehmigung vom 19.09.2001 29.09.2003 Zurückweisung des Widerspruchs 06.11.2003 Klage gegen der Widerspruchsbescheid vorm Verwaltungsgericht Magdeburg 30.05.2006             Urteil des Verwaltungsgericht Magdeburg ¿ damit Abbruchversagung    vom 23.03.2002 rechtskräftig 16.06.2008 3. Abbruchantrag 29.07.2009          Genehmigung des Abbruchs Statistik und Hintergrund Im Land Sachsen-Anhalt gibt es ca. 60.000 Baudenkmale. Ungefähr die Hälfte dieser Baudenkmale wird als Einzelkulturdenkmal bezeichnet. Eine nach wie vor große Zahl dieser kulturhistorischen und wertvollen Denkmale steht vor ihrem Verfall. Das Landesverwaltungsamt als obere Denkmalschutzbehörde des Landes ist zuständig für die Genehmigung oder Ablehnung von Anträgen auf Abriss von Baudenkmalen. Für die meisten Verfahren sind die unteren Denkmalschutzbehörden bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten zuständig. Der Landesgesetzgeber wollte die juristisch und denkmalfachlich besonders problematischen Abrisse in einer Vollzugsbehörde bündeln, die gleichzeitig auch die Fachaufsicht über die unteren Denkmalbehörden ausübt. Jährlich gehen hier rund 150 Abrissanträge ein. Statistisch gesehen hat sich die Zahl der Neueingänge der Anträge auf Genehmigung des Abrisses eines Denkmals und im Verhältnis dazu die Zahl der Genehmigungen in den letzten Jahren auf gleichbleibendem Niveau gehalten: Eingänge 2004:     183   davon genehmigt: 109             Eingänge 2005:     141                                  79 Eingänge 2006:     127                                  79 Eingänge 2007:     150                                  93 Eingänge 2008:       90                                  47. Insgesamt ist die Zahl der Verfahren zurück gegangen. Hintergrund der Anträge ist zumeist die finanzielle Überforderung der Eigentümer, die notwendigen Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an den Gebäuden vorzunehmen. Oftmals werden die Gebäude dann nicht mehr gepflegt und verfallen somit zunehmend ¿ bis ein Abriss unausweichlich erscheint. Denkmalbörse des Landesverwaltungsamtes Im November 2008 eröffnete das Landesverwaltungsamt ein Online-Portal für verkaufswillige Eigentümer und potentielle Käufer denkmalgeschützter Gebäude (Baudenkmäler). Die so genannte Denkmalbörse bietet allen Käufern bzw. Verkäufern eine nach Objektart und Standort differenzierte Plattform, auf welcher beide Seiten schnell und unkompliziert in Kontakt treten können. Das Landesverwaltungsamt verknüpft mit seiner Online-Börse die Hoffnung, dass wertvolle Gebäude erhalten bleiben und somit die Zahl der Abrissanträge dauerhaft sinkt. Die in der Denkmalbörse angebotenen Denkmale befinden sich zum einen in privatem Besitz, zum anderen verfügen die LIMSA (Liegenschafts- und Immobilienmanagement Sachsen-Anhalt) und die Kommunen als Vertreter der öffentlichen Hand über einen Bestand an freien Baudenkmalen. Das Landesverwaltungsamt übernimmt in der Denkmalbörse die Rolle des Vermittlers zwischen dem interessierten Käufer und dem Anbieter eines Baudenkmals. Im Online-Portal der Denkmalbörse finden sich außerdem ausgewählte Informationen zu rechtlichen und finanziellen Aspekten beim Erwerb eines Baudenkmals, aber auch hilfreiche Links, die eine Entscheidung zum Kauf zugunsten eines kulturhistorischen Gebäudes erleichtern können. Zu finden ist die Denkmalbörse unter: www.denkmalboerse.sachsen-anhalt.de Sie erreichen uns: telefonisch          Frau Stüwe (Ref. Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe)                                  0391 567 2530          Herr Moreiko (Pressestelle)               0345 514 1176          Frau Steinhardt (Pressestelle)          0345 514 1245 per E-Mail          denkmalboerse@lvwa.sachsen-anhalt.de per Post          Landesverwaltungsamt          Referat Denkmalschutz, UNESCO-Weltkulturerbe          Olvenstedter Straße 1-2          39108 Magdeburg                oder          Landesverwaltungsamt          Stabsstelle 02          Ernst-Kamieth-Straße 2          06112 Halle (Saale). Die weitere Verwendung aller personenbezogenen Daten durch das Landesverwaltungsamt unterliegt den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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