Nachtsichtgeräte im Kino: Kein datenschutzrechtlicher Verstoß
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 134/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 134/09 Halle (Saale), den 1. Oktober 2009 Nachtsichtgeräte im Kino: Kein datenschutzrechtlicher Verstoß Aufgrund der Presseberichterstattung zum Einsatz von Nachtsichtgeräten in einem Magdeburger Kino anlässlich des neuen Harry-Potter-Filmes hat das LVwA als zuständige Behörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich den Einzelsachverhalt geprüft. In dem Kino wurden Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma eingesetzt, die mittels Nachtsichtgeräten kontrollierten, ob Zuschauer technische Mittel zum Fertigen von Mitschnitten des Filmes nutzen. In der Vergangenheit ist es in diesem Kino nachweislich zu einem Mitschnitt (Raubkopie) gekommen. Dieses illegale Mitschneiden und Verbreiten von Kinofilmen verursacht der Filmindustrie einen ernormen Schaden, deshalb sollte mit dieser Maßnahme das Mitschneiden verhindert werden. Für die Aufsichtsbehörde steht fest, dass grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an der Beobachtung von Kinobesuchern bei Previews ¿ auch unter Einsatz von Nachtsichtgeräten ¿ besteht. Vor diesem Hintergrund hat das LVwA den konkret bekannt gewordenen Einsatz der Nachtsichtgeräte vom 15.07.2009 bis 19.07.2009 in dem Magdeburger Kino während des neuen Harry Potter Filmes beurteilt. Da es nur zu einem punktuellen Einsatz der Nachtsichtgeräte zur reinen Beobachtung (Aufzeichnungsmöglichkeiten waren technisch nicht gegeben) kam, um bei Verdacht mögliche Täter ansprechen zu können, wurden die Kinobesucher nicht unter Generalverdacht gestellt. Zudem wurden die Kinobesucher nach Feststellung der Aufsichtsbehörde ¿ wie notwendig ¿ bereits an den Kinokassen mittels Aufsteller darauf hingewiesen, dass die Vorstellung mit Nachtsichtgeräten überwacht wird. Auf den gleichen Aufstellern wurde auch nochmals darauf hingewiesen, dass Kameras und andere Aufnahmegeräte im Kinosaal nicht verwendet werden dürfen und jeder Verstoß zur Anzeige gebracht wird. Zugegeben, ein ungutes Gefühl bleibt, wenn man weiß, es beobachtet mich jemand ¿ wenn auch nur kurz - im Schutz der Dunkelheit. Denn nicht jeder, der ein Kino besucht, möchte ausschließlich oder vorrangig dem Filmgenuss frönen, gleichwohl ist nicht jedes ¿ungute Gefühl¿, das durch Dritte erzeugt wird, rechtlich relevant. Als zuständige Datenschutzbehörde wird das LVwA auch zukünftig darauf hinwirken, dass die Zuschauer vor dem Kauf der Eintrittskarte deutlich auf die Tatsache der Beobachtung hingewiesen werden. Nur dies ermöglicht, sich rechtzeitig entscheiden zu können, das ¿ungute Gefühl¿ in Kauf zunehmen oder auch nicht, um zu den Ersten zu gehören, die einen neuen Film sehen. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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