Datenschutzverletzungen in Sachsen-Anhalt weiterhin auf hohem Niveau
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 148/09 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 148/09 Halle (Saale), den 22. Oktober 2009 Datenschutzverletzungen in Sachsen-Anhalt weiterhin auf hohem Niveau Erste Änderungen des Datenschutzgesetzes in Kraft ¿ Gesetzgeber stärkt Verbraucher- und Eingriffsrechte der Datenschutzbehörden Ob Google-Street-View im Wohngebiet, Personalakten im Müll oder Einsatz von Nachtsichtgeräten im Kino - es gibt nichts, was es nicht gibt! Das Gebiet, für das das Datenschutzteam des Landesverwaltungsamtes, der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, zuständig ist, wird immer facettenreicher. Das zeigen die Probleme, mit denen sich Michael Wersdörfer als Referatsleiter und seine Mitarbeiterinnen im Jahr 2009 schon zu befassen hatten. Doch nicht nur qualitativ sondern auf quantitativ haben sich die von Betroffenen angezeigten Datenschutzverletzungen verändert. So ist hier im Jahr 2008 ein Anstieg um 67% zu verzeichnen. ¿Gerade durch die großen Datenskandale der letzten Monate hat sich das Bewusstsein für die Relevanz des Datenschutzes im Alltag bei den Bürgerinnen und Bürgern stark verändert. Das ist gut und richtig, denn der Bürger ist mündig und muss sich nicht alles gefallen lassen. Deshalb wendet er sich immer öfter an uns.¿, erläutert Michael Wersdörfer, Leiter des Datenschutzreferates im Landesverwaltungsamt. ¿Die Anzahl der Beschwerdeverfahren ist im vergangenen Jahr sprunghaft gestiegen und auch in diesem Jahr wird sie sich auf dem gleichen Niveau bewegen. Nicht eingerechnet sind dabei natürlich all die telefonischen Nachfragen, bei denen der Anrufer sich über seine Rechte informieren will.¿ Beschwerdeverfahren im Datenschutz 2005 bis 2008 Beschwerdegrund 2005 2006 2007 2008 2009* Erhebung von Daten 11 11 11 22 13 Speicherung von Daten 8 6 5 8 9 Übermittlung von Daten 12 12 11 19 19 Nutzung von Daten incl. Spam und Callcenter 9 9 9 8 9 Auskunftsverlangen 5 1 3 1 1 Videoüberwachung 2 6 4 14 7 Gesamt 47 46 43 72 58 * Stand 30.09.2009 Dass im Bereich Datenschutz dringender Handlungsbedarf besteht, hat auch der Gesetzgeber erkannt und zum 01.09.2009 eine erste Gesetzesänderung erlassen. Die Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) - BDSG-Novelle II - sind ein Ergebnis, um den ¿Datenmissbrauchskandalen¿, die häufig den illegalen Datenhandel oder unzulässige Mitarbeiterkontrollen betrafen, besser entgegentreten zu können. Mit der vorgenannten Novelle wurden u. a. die Regelungen zum Adresshandel und zur Nutzung von Daten für Werbezwecke geändert. Die Zulässigkeit der Nutzung sog. Listendaten, d.h. Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnung, Name, Titel, akademischer Grad, Anschrift und Geburtsjahr, Gruppenmerkmal bleibt zwar erhalten, allerdings gilt dies nur für bestimmte Bereiche. Dazu zählen die Werbung für eigene Zwecke, die Werbung im Hinblick auf die berufliche Tätigkeit des Betroffenen und die Werbung für Spenden. Im Zusammenhang mit den sog. Listendaten ist hervorzuheben, dass Telefondaten und E-Mailadressen bereits vor der Novellierung nicht erfasst waren und daher beispielsweise Callcenter nach wie vor für Werbeanrufe wirksame Einwilligungen benötigen. Die tiefgreifendsten Änderungen betreffen jedoch folgende zwei Bereiche: Für Werbezwecke dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nur noch mit wirksamer schriftlicher oder elektronischer Einwilligung genutzt werden. Listendaten können zwar weiterhin für Werbezwecke an Dritte weitergegeben werden, jedoch muss nunmehr die Stelle, die die Daten erstmalig erhoben hat, aus der nachfolgenden Werbung eindeutig hervorgehen. Auch sind die Betroffenen nach wie vor über das Widerspruchsrecht (Widerspruch gegen die werbliche Verwendung der eigenen Daten) zu unterrichten. Es besteht ab sofort eine neue Meldepflicht bei ¿Datenschutzpannen¿ (§ 42a BDSG) über diese zu informieren, damit es den Betroffenen und den Datenschutzbehörden erleichtert wird, Folgeschäden zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sind jüngst Schüler VZ und der Finanzdienstleister AWD nach Datenpannen selbst an die Öffentlichkeit getreten. ¿Damit verbessert die BDSG-Novelle II die Möglichkeiten der Datenschutzkontrolle. Denn ab sofort können Verbraucher und Datenschützer die Herkunft und ggf. die Spur der Daten besser nachvollziehen. Auch die Eingriffsbefugnisse der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz werden mittels ergänzter Anordnungs- und Ahndungsrechte erweitert.¿, fasst Datenschützer Wersdörfer zusammen. Sachsen-Anhalts Datenschützer betreten mit verschiedenen Regelungen bundesweit Neuland In zwei Fällen ist Sachsen-Anhalt bundesweiter Vorreiter. So befährt Google seit dem Jahre 2008 die Straßen der Städte und Gemeinden in Deutschland mit Fahrzeugen, auf denen sich Kameras befinden, um Straßenpanoramen für den Internetdienst Google Street View aufzunehmen. Es wird von dem Unternehmen beabsichtigt, die Bilder ¿ möglicherweise noch in diesem Jahr ¿ für jeden sichtbar ins Internet einzustellen. Die Ängste und Bedenken, die sich teilweise in der Öffentlichkeit artikulieren, sind nicht unbegründet. So können Personen in einer kompromittierenden Situation aufgenommen oder Hauseigentümer, die das Erscheinungsbild ihres Grundstücks nicht öffentlich zur Schau stellen wollen, plötzlich einer weltweiten Öffentlichkeit preisgegeben werden. Damit die Bürger und Bürgerinnen ihre persönlichen Rechte wahren können, hat das Landesverwaltungsamt als erste Datenaufsichtsbehörde ein Online-Formular entwickelt, mit dem sich die Nutzung der Daten verhindern lässt. Kaum wurde es im Juni 2009 ins Netz gestellt (www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de), gab es Zugriffe auf das Formular und Anfragen von Buxtehude bis Garmisch-Partenkirchen. Ja selbst im Kino tut sich was¿nicht nur die Zuschauer beobachten die Leinwand, nein, auch die Zuschauer werden beobachtet, und, da es dunkel ist, mittels Nachtsichtgeräte! So geschehen in einem Magdeburger Kino. Mit diesem Novum konfrontiert hat das Landesverwaltungsamt als erste Aufsichtsbehörde bundesweit Stellung bezogen und folgende Festlegung getroffen. Nachtsichtgeräte unter den gegebenen Umständen des Einzelfalls müssen akzeptiert werden. Allerdings müssen Kinobesucher vor dem Kartenkauf auf die Überwachung gut sichtbar hingewiesen werden. Weitere Informationen zur Thematik ¿Datenschutz¿ und Ansprechpartner für Ihre Nachfragen finden Sie auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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