4. Datenschutzbericht des Landesverwaltungsamtes liegt jetzt vor
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 115/10 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 115/10 Halle (Saale), den 24. September 2010 4. Datenschutzbericht des Landesverwaltungsamtes liegt jetzt vor Bürgerbeschwerden um 57 % gestiegen Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. Das ist ein im Zusammenhang mit dem Datenschutz gern genutzter Satz. Und immer wird dabei vor dem leichtfertigen Vertrauen auf diese Weisheit gewarnt. So auch im 4. Datenschutzbericht des Landesverwaltungsamtes, der jetzt vorliegt. Der technische Fortschritt ermöglicht heutzutage eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft sammeln zahlreiche Informationen über ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert, wie Informationen zum Beispiel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für den betroffenen Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über ihn speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und vor allem, ob diese Datenerfassung auch erlaubt ist. Zunehmend sind sich die Menschen aber der damit verbundenen Gefahren bewusst und verfolgen kritisch, wer welche Daten über sie sammelt, weiter verbreitet und nutzt. Das hat das Landesverwaltungsamt, Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich jetzt mit vielen Fakten und Beispielen in ihrem 4. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz dargelegt. Im Berichtszeitraum vom 1. Juni 2007 bis 31. Mai 2009 gingen hier im Zusammenhang mit möglichen Datenschutz-Verstößen 73 Anfragen und 148 Beschwerden ein (im davorliegenden Berichtszeitraum waren es noch 57 Anfragen und 94 Beschwerden). Die Anfragen bezogen sich größtenteils auf die Zulässigkeit der Datenübermittlung, - erhebung und -speicherung, wie beispielsweise der Zulässigkeit der Speicherung. Nach wie vor von großem Interesse ist auch die Frage der Zulässigkeit der Videoüberwachung. Besondere Aufmerksamkeit erregte im Berichtszeitraum das Vorhaben von Google Street View, flächendeckend in Deutschland Aufnahmen aus den Kommunen ins Netz zu stellen. Die Datenschutzbehörde beim LVwA war die erste, die ein Formular entwickelte, das Mietern und Haus- bzw. Grundstückseigentümern die Möglichkeit eines Vorab-Widerspruchs gegen die Darstellung der Immobilien- und Grundstücksansichten gibt. ¿Für die Aufsichtsbehörde steht generell die Aufklärung und nicht die Ahndung von Verstößen gegen den Datenschutz im Vordergrund. Wir haben großes Interesse daran, durch Aufklärung und Beratung die Menschen weiter zu sensibilisieren und das datenschutzgerechte Verhalten der verantwortlichen Stellen zukünftig sicherzustellen¿, so Michael Wersdörfer, als Leiter des zuständigen Referates oberster Datenschützer im Landesverwaltungsamt. ¿Natürlich muss dort, wo es notwendig ist, auch der gesetzliche Rahmen ausgeschöpft werden¿, stellt er klar. So musste die Behörde im Berichtszeitraum gegen die Regionalgesellschaft eines Discounters ein Bußgeld in sechsstelliger Höhe verhängen, weil diese unzulässig Mitarbeiterdaten durch Detektive erhoben hatte. Insgesamt hat die Behörde im Berichtszeitraum acht Bußgeldverfahren eingeleitet. Wer sich detaillierter über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich informieren will, für den steht der 4. Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsamtes zum Datenschutz als Download neben weiteren Informationen zum Thema auf www.lvwa.sachsen-anhalt.de/datenschutz bereit. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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