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Halle (Saale), den 21.08.2011

Artikel vom 13.8.2011

Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 097/11 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 097/11 Halle (Saale), den 22. August 2011 Artikel vom 13.8.2011 ¿Kunis Wasseralbtraum¿ Mit Interesse und auch Verwunderung haben wir die aktuelle Berichterstattung zur Zulassung von Fährschiffen, insbesondere der Fähre von Roland Kunath verfolgt. Selbstverständlich kann das Landesverwaltungsamt die Sorgen gerade mittlerer und kleinerer Fährbetriebe vor unangemessener finanzieller Belastung nachvollziehen. Oftmals stoßen behördliche Maßnahmen bei Betroffenen auf Unverständnis und Verärgerung. Mit dieser Wut und Verärgerung ist Herr Kunath an die Öffentlichkeit gegangen, um seine Situation darzustellen. In dem Artikel ist es jedoch leider zu einigen fehlerhaften Aussagen gekommen, welche wir an dieser Stelle gerne ausräumen und richtig stellen würden. Es ist richtig, dass es seit 2009 in Deutschland eine neue Gesetzeslage zu Vorgaben bei der Untersuchung von Schiffen, Fähren usw. gibt, dies bedeutet, dass alle zuständigen Behörden in Deutschland bei ihren regelmäßigen Kontrollen nun die von der EU festgelegten neuen Standards gegenüber den Schiffs- und Fähreignern zu erläutern und die Umsetzung zu veranlassen. Dazu wurde in Sachsen-Anhalt eine angemessene Frist von zwei Jahren gewährt. Nach Ablauf der Frist im Juni dieses Jahres standen nun die entsprechenden Überprüfungen durch die technischen Sachverständigen an. In dieser Gemengelage stellt Herr Kunath einen Sonderfall dar, denn Herr Kunath besitzt seit 2006 keine entsprechende Genehmigung mehr. Seit nunmehr 5 Jahren betreibt er somit sein Fährgeschäft ohne Zulassung und regelmäßige Kontrollen durch den damals zuständigen Landkreis. Im Dezember letzten Jahres stellten wir fest, dass Herr Kunath dennoch seine Fähre betreibt und forderten ihn auf, die entsprechenden Verfahren einzuleiten. Im Juni erfolgte die entsprechende Überprüfung durch den Sachverständigen. Insofern handelt es sich hier nicht um einen bürokratischen Willkürakt, es ist den Kollegen des zuständigen Referates auch nicht mal ebenso eingefallen, weil es derzeit an anderer Arbeit mangelt, sondern es handelte sich hier um eine turnusmäßige Überprüfung, deren Fälligkeit Herrn Kunath bekannt war. Auch im Bezug auf die nötigen Reparaturen und die dadurch entstehenden Kosten möchten wir gerne Klarheit schaffen: Das im genannten Artikel beschriebene ¿Röntgen¿(magnetinduktive Untersuchung) ist bei der erforderlichen Seilprüfung nicht notwendig, da dies nur bei Tragseilen von Hochseilanlagen vorgeschrieben ist. Aufgrund des teilweise durchgerosteten Schiffskörpers sind jedoch Reparaturen am Schiff von Nöten. Die Mängel, die bereits bei den Kontrollen vor 2006 festgestellt und deren Beseitigung angemahnt worden war, haben sich inzwischen verschlechtert, der Boden und Schiffskörper ist an mehreren Stellen stark durchrostet, der Schiffskörper weist Löcher auf. Eine Reparatur ist hier dringend angezeigt. Die Höhe des Aufwandes, die Herr Kunath mit 13.000 Euro beziffert, ist aus unserer Sicht und Erfahrung in diesem Bereich nicht nachvollziehbar. Hier wird es sicher eine andere Lösung geben. Als oberstes Gebot setzen wir hierbei immer die Sicherheit der Fahrgäste an, denn auch wenn die Saale an betreffendem Flussabschnitt zeitweise Niedrigwasser führt, im Artikel als ¿knietief¿ beschrieben, müssen die Schiffe auch bei normalem Fahrwasser oder erhöhten Wasserständen eine sichere Überfahrt gewährleisten. Zusätzlich ist zu beachten, dass auch ältere Menschen, Kinder oder Nichtschwimmer Fähren benutzen. Auch gegenüber diesen Personengruppen sehen wir uns in der Verantwortung, grundlegende Sicherheitsstandards durchzusetzen, um eine gefahrlose Überfahrt zu ermöglichen. Ich möchte an diese Stelle noch einmal darauf aufmerksam machen, dass die Kontrolle von Experten durchgeführt wurde, nämlich einem technischen Schiffssachverständigen und einem Vertreter der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen. Die Kollegen verfügen über langjährige Erfahrungen und entsprechende Kenntnisse der Flussläufe, können also auch Gefahren, die in Gewässern lauern können, gut und angemessen einschätzen. Zudem wurde in der Berichterstattung ein weiterer unzumutbarer Kostenfaktor aufgeführt ¿ nämlich die Notwendigkeit der Anschaffung von Rettungswesten, welche 800 Euro pro Stück kosten. Wäre dem tatsächlich so, wäre die Verärgerung seitens Herrn Kunath absolut nachvollziehbar. Tatsächlich sind jedoch für die Fahrgäste lediglich einfache Rettungswesten vorgeschrieben, welche sich in einer Preisspanne zwischen 18,00 ¿ (für Kinder) bis 35,00 ¿ (für Erwachsene) bewegen. Zudem wird nur eine Weste für den Bootsführer verlangt, die eine automatische Aufblasvorrichtung besitzt. Diese Weste kostet ca. 150 Euro. Abschließend möchte ich gern noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns als Genehmigungsbehörde in einem Spannungsfeld zwischen der wichtigen Unterstützung touristischer Entwicklungen einerseits und dem Einfordern von Sicherheitsstandards andererseits befinden. Die Gefahrenlage, die in diesem Artikel diskutiert und vor allem in Frage gestellt wird, wird durch Herrn Kunath unterschätzt und verharmlost. Im Falle eines Unglücks, mit welchem Ausgang auch immer, tragen sowohl wir als auch Herr Kunath die Verantwortung. Wir werden uns zeitnah mit den betroffenen Fähreignern zu Gesprächen zusammensetzen und nach für alle Beteiligten sinnvollen Lösungen suchen. Im Interesse aller muss es sein, dass die Sicherheit der Fahrgäste gewährleistet ist und der Aufwand für die Betreiber sich in einem zumutbaren Rahmen bewegen wird. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1246 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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