Raumordnungsverfahren für die geplante Straßenbaumaßnahme ?B 187 n Nordumfahrung Wittenberg? abgeschlossen
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 093/13 Halle, den 12. Juli 2013 Raumordnungsverfahren für die geplante Straßenbaumaßnahme ?B 187 n Nordumfahrung Wittenberg? abgeschlossen Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt als obere Landesplanungsbehörde hat das Raumordnungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für den Neubau der B 187 n mit der positiven landesplanerischen Beurteilung abgeschlossen. Im Ergebnis des Raumordnungsverfahrens war insgesamt festzustellen, dass das Vorhaben ?B 187 n Nordumfahrung Wittenberg? entsprechend der vom Träger des Vorhabens, der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt, in das Raumordnungsverfahren eingebrachten Variante 3 mit den Erfordernissen der Raumordnung einschließlich der Umweltbelange am besten vereinbar ist (siehe Anlage 1). Die landesplanerische Beurteilung erging mit Maßgaben, die bei der weiteren Planung und Realisierung des Vorhabens zu berücksichtigen sind. Diese Maßgaben betreffen u.a. die Berücksichtigung bestehender Siedlungsstrukturen einschließlich siedlungsnaher Erholungsgebiete, die Optimierung des Trassenverlaufs, die Vermeidung der Beeinträchtigung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen sowie die Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange. Insgesamt wurden 5 Varianten einer Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung im Raum-ordnungsverfahren unterzogen. Variante 3 schnitt in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und in der Umweltverträglichkeitsprüfung am besten ab. Sie war dann zugleich die raum- und umweltverträglichste Variante. Die Variante 3 ist bezogen auf die Freiraumstruktur die verträglichste Lösung und hat unter Berücksichtigung der Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen die geringsten Auswirkungen auf den Naturhaushalt und seine Schutzgüter zu verzeichnen. Man erreicht mit ihr zudem die beste Verkehrswirkung. Dennoch ist auch die raumordnerische Vorzugsvariante 3 sehr konfliktreich, da sie u.a. im östlichen Abschnitt im Nahbereich der Stadtrandsiedlung verläuft. Aus Sicht der Raumordnung wurde in der Beurteilung auch auf die Notwendigkeit der Anbindung der Ortsumgehung Griebo auf die B 187 alt mittels Brückenbauwerk verwiesen. In das Raumordnungsverfahren wurden insgesamt 63 öffentliche Stellen, Verbände sowie sonstige fachlich berührte Stellen einbezogen. 44 Stellungnahmen wurden abgegeben. Hinzu kommen 11 Fachstellungnahmen der Referate des Landesverwaltungsamtes. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden gegenüber der Lutherstadt Wittenberg 25 Stellungnahmen eingebracht, von denen 3 Unterschriftenlisten mit Unterschriften von insgesamt 422 Bürgern versehen waren. Die Auslegung der Unterlagen in der Stadt Coswig führte nicht zur Abgabe von Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit. Die landesplanerische Beurteilung wird in den nächsten Tagen allen Verfahrensbeteiligten zugesandt. In den beteiligten Gemeinden wird der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens zu informieren, indem die landesplanerische Beurteilung öffentlich ausgelegt wird. Ort und Zeitpunkt der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens hat gegenüber dem Träger des Vorhabens sowie gegenüber Einzelnen keine unmittelbare Rechtswirkung. Mit Abschluss des Raumordnungsverfahrens ist nunmehr die Voraussetzung gegeben, das noch erforderliche Genehmigungsverfahren (straßenrechtliches Planfeststellungsverfahren) vorzubereiten, in welchem über die endgültige Zulassung des Vorhabens entschieden wird. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens können die betroffenen Bürger nochmals ggf. bestehende konkrete Einwände vorbringen. Hintergrundinformationen: Am 30.11.2012 wurde durch das Landesverwaltungsamt das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Träger des Vorhabens ist die Landesstraßenbaubehörde, Regionalbereich Ost. Für die Nordumfahrung Wittenberg waren insgesamt 5 Planungsvarianten Gegenstand des Raumordnungsverfahrens. Die Länge der einzelnen Trassen variiert je nach Variante zwischen 11,8 und 12,8 km. Die Baukosten betragen nach jetzigem Planungsstand ca. 36,3 bis 40,7 Mio. Euro. Mit dem stattgefundenen Raumordnungsverfahren wurden alle 5 Varianten dahingehend geprüft, ob sie mit den anderen im Raum Wittenberg vorgesehenen Planungen und Maßnahmen vereinbar sind und den Umwelterfordernissen entsprechen. Die Nordumfahrung Wittenberg hat für die Region eine hohe Verkehrsbedeutung. Zum einen soll eine Verkehrsentlastung erreicht werden und zum anderen dient die Schaffung einer leistungsfähigen West-Ost-Trasse der Stabilisierung und dem Ausbau des Industriestandortes Wittenberg als Voraussetzung für weiteres Wachstum und der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit. Bei der Nordumfahrung B 187 n Wittenberg handelt es sich um eine weitere Maßnahme zur Umgestaltung des Straßennetzes im Zuge der B 187 zwischen der A 9 westlich Coswig und der B 2/ B 2n in Wittenberg. Für die Umgehungsstraße Coswig wurde das Raumordnungsverfahren am 31.07.1997 abgeschlossen. Das Planfeststellungsverfahren ist seit Juli 2009 anhängig. Das Raumordnungsverfahren für den Abschnitt Griebo wurde am 26.10.2007 beendet. Hierfür läuft seit September 2012 das Planfeststellungsverfahren. Beide Abschnitte sind laut Bundesverkehrswegeplan in den Vordringlichen Bedarf eingeordnet. Die Nordumfahrung Wittenberg gehört der Kategorie ?Weiterer Bedarf mit Planungsrecht? an. . Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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