Weitere Teilfreigaben für Wasserfahrzeuge am Goitzschesee
Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 015/12 Landesverwaltungsamt - Pressemitteilung Nr.: 095/13 Halle, den 18. Juli 2013 Weitere Teilfreigaben für Wasserfahrzeuge am Goitzschesee Auf Grund der erneut eingegangenen fachlichen Stellungnahme der LMBV vom 17.07.2013, wird durch das Landesverwaltungsamt als Wasserverkehrsbehörde die Teilfreigabe des Großen Goitzschesees für Fahrzeuge und zur Fortbewegung genutzte Schwimmkörper vom 10.06.2013 geändert. Die notwendigen Einschränkungen können weiter gelockert werden. Ein Anlanden und Betreten der angrenzenden Uferböschungen an den zur Befahrung freigegebenen Nord- und Zentralteilen des Gewässers sind ab sofort erlaubt. Des Weiteren ist auch die Befahrung zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang wieder möglich. Die Grenze zum nach wie vor gesperrten Bereich sowie der gesperrten Uferböschungen ergibt sich aus dem in der Anlage beiliegenden Plan. Die Nutzung des Großen Goitzschesees mit Wasserfahrzeugen und zur Fortbewegung genutzten Schwimmkörpern sowie die Nutzung der angrenzenden Uferböschungen wird unter folgenden durch den Sachverständigen der LMBV festgelegten Einschränkungen, Forderungen und Hinweisen ermöglicht: 1. Die Befahrung des Großen Goitzschesees ist nur im Nord- und Zentralteil des Gewässers auf dem durch eine Bojenkette abgegrenzten Gewässerbereich gestattet. Die befahrbare Gewässerfläche ist in der als Anlage beigefügten Karte gekennzeichnet. 2. Das Anlanden und Betreten der angrenzenden Uferböschungen an dem unter Punkt 1 benannten Gewässerbereich sowie die Befahrung zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang sind erlaubt. 3. Beim Befahren der freigegebenen Seefläche ist eine hohe Aufmerksamkeit auf Wasserhindernisse (Flutanschwemmungen) zu richten. Es ist mit Treibgut und Verschlammung der Fahrbereiche als Folge des Hochwassers zu rechnen und die entsprechende Vorsicht nach § 1.04 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung geboten. Das Befahren des gesperrten Gewässerbereichs sowie das Anlanden und Betreten dieser angrenzenden Uferböschungen sind verboten. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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