Tag der Städtebauförderung: Seit 1991 rund 3,5 Milliarden Euro Städtebaufördergelder in Sachsen-Anhalt investiert 2014 gingen 4 Mio. Euro an Dessau-Rosslau
Das Land Sachsen Anhalt hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 2,7 Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt 833 Mio. Euro konnten die Kommunen somit Investitionen in Höhe von über 3,5 Mrd. Euro tätigen. Die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der recht- und zweckmäßigen Verwendung obliegt dem Landesverwaltungsamt. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich die Städte und Gemeinden des Landes. Diese können die Fördermittel an Private weiterreichen. ?Jeder Euro Fördermittel generiert bis zu 8 Euro weitere Bauausgaben und Investitionen. Dadurch ergibt sich ein Bauvolumen von ca. 21 Mrd. Euro, welches durch die Städtebauförderung im Land seit 1991 aktiviert worden ist. Eine stolze Summe, die zeigt, was Fördermittel tatsächlich bewirken können.?, so Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Hintergrund:Am 9. Mai 2015 findet zum ersten Mal der ab sofort jährlich wiederkehrende, bundesweite ?Tag der Städtebauförderung? statt. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken und kommunale Projekte der Städtebauförderung in diesem größeren Rahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund.Auf der Homepage www.tag-der-staedtebaufoerderung.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren. Die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt nehmen mit zahlreichen Veranstaltungen am Tag der Städtebauförderung teil und geben Ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ausgewählte Projekte der Städtebauförderung zu besichtigen. Die teilnehmenden Kommunen und deren Programme sind auf der Homepage zu erfahren. Die wichtigsten Städtebauförderungsprogramme:Förderung städtebaulicher Sanierungs- und EntwicklungsmaßnahmenGefördert werden hier städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Kommunen zur Behebung städtebaulicher Missstände bzw. zur erstmaligen oder neuen Entwicklung eines Gebietes. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, in ihren städtebaulichen Fördergebieten insbesondere Maßnahmen wie Neugestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und von Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baumaßnahmen (private Baumaßnahmen und kommunale Baumaßnahmen) durchzuführen.Das Förderprogramm läuft aus. In diesem Jahr werden letztmalig Fördermittel dafür ausgezahlt.seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: rund 976,2 Mio. EuroFörderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer StadtkerneMit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten.seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 753,5 Mio. EuroFörderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? AufwertungGefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden.seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 257,9 Mio. EuroFörderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? RückbauMit den Fördermitteln des Rückbaus werden der Abriss und der Rückbau von dauerhaft leerstehenden Wohnungen gefördert. Der Abriss vorwiegend an den Rändern der Städte geht dabei mit der Aufwertung der Stadtzentren einher. So wird dem Problem der schrumpfenden Städte entgegen gewirkt.seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 254,5 Mio. EuroFörderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im ländlichen BereichDieses eigens vom Land ins Leben gerufene und deshalb ohne Bundesmittel finanzierte Programm half insbesondere den kleineren Städten des Landes bei der Finanzierung Ihrer Sanierungsmaßnahmen. Das Programm ist ausgelaufen.seit 1992 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 99,2 Mio. EuroFörderung von Maßnahmen der Sozialen StadtGefördert werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden.seit 1999 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 69,2 Mio. EuroFörderung von Aktiven Stadt und Ortsteilzentren (ASO)Die Fördermittel dieses 2008 initiierten Programms sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.seit 2008 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 41,4 Mio. EuroFörderung von kleineren Städten und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSG)Seit 2010 werden Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt. Die Mittel sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.seit 2010 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 19,8 Mio. EuroEuropäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)Die nationalen Städtebauförderungsmittel werden verstärkt durch Fördermittel der EU. So konnten bereits aus zwei sogenannten EU-Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 ehebliche Mittel zur Aufwertung unserer Innenstädte verwendet werden.seit 2000 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 195 Mio. EuroDas Programmjahr 2014Die Städtebaufördermittel werden jährlich bewilligt. Die letzten Bewilligungen sind im Programmjahr 2014 mit einem Volumen an Bundes- und Landesmitteln in Höhe von insgesamt 85.394.100,00 Euro erfolgt. (Siehe Tabelle)Mit den Fördermitteln des Programmjahres 2014 werden wichtige Bauprojekte der Kommunen im Land umgesetzt. Hier können nur einige wenige Projekte beispielhaft genannt werden:? Ascherslebeno Umbau ?Alte Hobelei?? Bad Dürrenbergo Umbau des Kurhauses zum gesamtstädtischen Rathaus? Bernburgo Modernisierung und Instandsetzung Langes Haus am Schlosso Stadtpark Alte Bibelo Modernisierung und Instandsetzung Kultur- und Begegnungshaus? Bitterfeld-Wolfeno Neubau einer Bühne im Jugendclub Roxyo Grundhafter Ausbau Heinrich-v.-Kleist-Straßeo Bau Lärmschutzwall? Blankenburgo Modernisierung und Instandsetzung Kleines Schloss o BMX-Bahn Regensteinsweg? Burgo Sanierung des Burger Kinos? Dessau-Roßlauo Gestaltung Achse Bahnhof-Stadtpark? Gröningeno Sanierung Sekundarschule? Haldenslebeno Mehrgenerationenhaus? Halleo Freiflächengestaltungen am Uniring, Schülershof und Mühlgrabeno Erneuerung und Bau von drei Spielplätzen in Halle-Neustadto Umbau der Steintorschule zur Jugendherberge? Jesseno Modernisierung und Instandsetzung des Alten Rathauses ? Lauchao Modernisierung und Instandsetzung KITA ? Magdeburgo Rundweg um den Neustädter Seeo Umgestaltung Parkplatz Elbbahnhofo Neubau Sportplatzfunktionsgebäude Jahnsportplatz? Merseburgo Sanierung Wasserturm in der Lauchstädter Straßeo Skateranlage Sixtipark? Seehausen (Börde)o Erneuerung der Heizungsanlage in Hort und Grundschule? Stendalo Um- und Neugestaltung des Marktplatzes o Sanierung KITA Märchenland (Krippenteil)? Weißenfelso Neugestaltung des Marktplatzes? Wernigerodeo Fußwegsanierungen in Stadtsee? WittenbergAufwertung Spielplatz Willy-Lohmann-Straße
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de