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Halle (Saale), den 10.05.2015

Erarbeitung der Karten für das Überschwemmungsgebiet Boner Nuthe Öffentliche Auslegung vom 22. Mai bis 22. Juni Einwende bis 6. Juli möglich

Das Landesverwaltungsamt (Obere Wasserbehörde) erarbeitet derzeit umfangreiches Kartenmaterial zur Visualisierung der Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt. Aktuell wurde das Überschwemmungsgebiet der Boner Nuthe kartiert.   Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten werden gemäß dem Wassergesetz (WHG § 76 Abs. 2) die Gebiete als Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100).   Vor der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes wird der Verordnungsentwurf mit den entsprechenden Karten zur Einsicht öffentlich ausgelegt und online zur Einsicht zur Verfügung gestellt. Ab dem 22. Mai bis zum 22. Juni 2015 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Karten im Landesverwaltungsamt einzusehen:   Landesverwaltungsamt Dessauer Str. 70 Zimmer 200 06118 Halle (Saale)           Mo. ? Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 Uhr Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr   Zudem kann der Entwurf online ebenfalls ab dem 22. Mai bis zum 22. Juni unter https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/ eingesehen werden.   Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, auch die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurden an die Landkreisverwaltung und die Stadt Zerbst je eine Daten-CD übergeben. Auf der Daten-CD befinden sich der Verordnungsentwurf und die zugehörigen Karten des Überschwemmungsgebietes als PDF-Dateien die auch auf der Internetseite des LVwA zur Ansicht bereitgestellt werden. An diese Stellen können sich die Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich wenden:   Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Untere Wasserbehörde Ziegelstraße 10 06749 Bitterfeld-Wolfen     Stadt Zerbst/Anhalt Schloßfreiheit 12 39261 Zerbst/Anhalt   Zum Entwurf der Verordnung können sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Behörden bis zum 6. Juli 2015 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.   ?Dass uns die Realität manchmal überraschen kann und sich nicht immer an Planungen hält, hat das letzte Hochwasser deutlich unter Beweis gestellt. Gerade deshalb ist es für die Planung von Kommunen und auch für die Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtig, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen, welche Ausmaße ein Hochwasser im jeweiligen Gebiet annehmen kann. Die Visualisierung durch digitales Kartenwerk ist ein zusätzlicher Service, der die zukünftige bauplanerische Arbeit erleichtern kann.? erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.   Die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes erfolgt im Ergebnis einer hydraulischen Berechnung und stellt die tatsächliche Situation dar, die sich bei einem Hochwasser ergeben würde. Diese Gebiete wurden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ermittelt und dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung gestellt. Die Daten werden regelmäßig überprüft und Veränderungen in die Unterlagen eingearbeitet. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin:0cm; mso-para-margin-bottom:.0001pt; mso-pagination:widow-orphan; font-size:10.0pt; font-family:"Times New Roman","serif";}

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