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Halle (Saale), den 10.05.2015

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld

Das Landesverwaltungsamt hat die  Haushaltssatzung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld für das Jahr 2015 genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln.Von einer Beanstandung der Beschlüsse des Landkreises Anhalt-Bitterfeld über die Haushaltssatzung für das Jahr 2015 sowie das Haushaltskonsolidierungskonzept konnte zwar abgesehen werden, allerdings mit der Maßgabe, dass das Haushaltskonsolidierungskonzept 2015 zu überarbeiten ist.Die Genehmigung des in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrags des Liquiditätskredites wurde nur in Höhe von 85.000.000 Euro erteilt und im Übrigen versagt. Durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist zusammen mit der Haushaltssatzung 2016 eine Planung vorzulegen, aus der sich eine stufenweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens in den Jahren 2016-2023 erkennen lässt.Die Genehmigung für die in der Satzung festgesetzten Umlagesätze der Kreisumlage auf jeweils 47,23 v.H. (bisher 44,291 v.H.) der Umlagegrundlagen wird erteilt.Auf Grund der angespannten Haushaltslage ist durch den Landrat mit Inkrafttreten der Haushaltssatzung eine haushaltwirtschaftliche Sperre zu verfügen, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung der Landkreis Anhalt-Bitterfeld rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind.Um auch für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises zu sichern, ist der Landkreis gehalten, zukünftig seinen Fokus noch stärker auf ein sparsames und wirtschaftliches Handeln zu richten und gleichzeitig die vorhandenen Einnahmepotentiale stärker zu nutzen.

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