Landesverwaltungsamt gibt Haushaltssatzung des Landkreises Wittenberg frei
Die Haushaltssatzung 2015 des Landkreises Wittenberg wurde gestern vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Insgesamt weist das Zahlenwerk aus, dass der Landkreis nur auf Grund von Einmaleffekten ? durch die Auflösung von nicht mehr erforderlichen Rückstellungen ? die in der Satzung noch ausgewiesenen Fehlbeträge im Ergebnisplan verhindern kann. Eine Besserung in den kommenden Jahren ist bislang nicht absehbar, so dass auch der bestehenden Überschuldungssituation nicht entgegen gewirkt werden kann. ?Das Landesverwaltungsamt erwartet, dass der Landkreis bereits in diesem Jahr seine Konsolidierungsbemühungen verstärkt, um die erkennbaren Haushaltsprobleme abzuwenden.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt Thomas Pleye. Zwar konnte auf eine Beanstandung nochmals verzichtet werden, dennoch mussten auf Grund der aufgezeigten Entwicklung zukünftige Investitionsmaßnahmen an konkrete Bedingungen geknüpft werden. So dürfen die Verpflichtungsermächtigungen erst in Anspruch genommen werden, wenn für die geplanten STARK III-Maßnahmen die Förderwürdigkeit durch das Land festgestellt wird bzw. die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen. Zudem ist spätestens mit der Haushaltssatzung 2016 ein Programm zum Abbau der Liquiditätskredite zu beschließen und dem Landesverwaltungsamt vorzulegen. Darüber hinaus ist durch den Landrat eine Haushaltssperre in Höhe von 961.800 ? zu verfügen, die sicherstellt, dass nur Auszahlungen geleistet werden, zu deren Leistung der Landkreis Wittenberg rechtlich und unaufschiebbar verpflichtet ist oder die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unabweisbar sind. Trotz dieser Auflagen kann der Landkreis auch in diesem Jahr Investitionen von ca. 9 Mio. EUR durchführen. Der Schwerpunkt liegt bei der Beseitigung von Hochwasserschäden seiner Kreisstraßen. Um auch für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises zu sichern, ist der Landkreis gehalten, zukünftig seinen Fokus noch stärker auf ein sparsames und wirtschaftliches Handeln zu richten und gleichzeitig die vorhandenen Einnahmepotentiale stärker zu nutzen. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}
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