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Halle (Saale), den 08.06.2015

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung der Stadt Dessau-Roßlau

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung der Stadt Dessau-Roßlau für das Jahr 2015 bestätigt. Die Stadt verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für ihr wirtschaftliches Handeln. ?Es ist erfreulich, dass Dessau-Roßlau nun über einen genehmigten Haushalt verfügt. Das verschafft Planungssicherheit und eröffnet Spielräume für Investitionen. Um eine vollständige Umsetzung von Sparvorgaben aus dem vergangenen Jahr abzusichern, konnten wir die Genehmigung der Haushaltssatzung jedoch nicht ohne Auflagen erteilen.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Diese muss die Stadt jetzt zügig abarbeiten.So wurde der vorgesehene Höchstbetrag für Liquiditätskredite um 2 Mio. EUR auf 46 Mio. EUR reduziert. In diesem Zusammenhang muss der Oberbürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre i.H.v. knapp 1,5 Mio. EUR ausbringen, um in dieser Höhe noch im Haushaltsjahr Auszahlungen der laufenden Verwaltung einzusparen. Zudem muss die Stadt Dessau-Roßlau zusammen mit der Haushaltssatzung 2016 eine Planung vorlegen, aus der sich eine stufenweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens in den Jahren 2016 ?  2020 erkennen lässt. Neben den in diesem Jahr geplanten Investitionen in Höhe von 34 Mio. EUR hat das Landesverwaltungsamt auch für zukünftige Baumaßnahmen bereits jetzt Verpflichtungsermächtigung vollumfänglich akzeptiert, so dass nunmehr auch mit der Vorbereitung von neuen Investitionen mit einem Gesamtumfang von 25,7 Mio. EUR begonnen werden kann.Um auch für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises zu sichern, ist der Landkreis gehalten, zukünftig seinen Fokus noch stärker auf ein sparsames und wirtschaftliches Handeln insbesondere im Hinblick auf die gestiegenen Personalkosten zu richten und gleichzeitig die vorhandenen Einnahmepotentiale stärker zu nutzen. Dazu muss die Stadt Dessau-Roßlau mit Blick auf die mittelfristige Ergebnisplanung weitere wirksame Maßnahmen zur Sicherung der dauernden Leistungsfähigkeit ergreifen.

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