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Halle (Saale), den 16.06.2015

Erarbeitung der Karten für das Überschwemmungsgebiet Lindauer Nuthe mit Grimmer Nuthe - Öffentliche Auslegung von 23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015 - Einwende bis 14.08.2015 möglich

Das Landesverwaltungsamt (Obere Wasserbehörde) erarbeitet derzeit umfangreiches Kartenmaterial zur Visualisierung der Überschwemmungsgebiete in Sachsen-Anhalt. Aktuell wurde das Überschwemmungsgebiet der Lindauer Nuthe mit Grimmer Nuthe kartiert.Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten werden gemäß dem Wassergesetz (WHG § 76 Abs. 2) die Gebiete als Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Vor der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes wird der Verordnungsentwurf mit den entsprechenden Karten zur Einsicht öffentlich ausgelegt und online zur Verfügung gestellt. Ab dem 23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Karten im Landesverwaltungsamt einzusehen:LandesverwaltungsamtDessauer Str. 70Zimmer 20006118 Halle (Saale) Mo. ? Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 UhrFr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 UhrZudem kann der Entwurf online ebenfalls ab dem 23.06.2015 bis einschließlich 24.07.2015 unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ eingesehen werden. Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, auch die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurden an die betroffenen Landkreise, Städte und Gemeinden je eine Daten-CD übergeben. Auf der Daten-CD befinden sich der Verordnungsentwurf und die zugehörigen Karten des Überschwemmungsgebietes als PDF-Dateien, die auch auf der Internetseite des LVwA zur Ansicht bereitgestellt werden. An diese Stellen können sich die Bürgerinnen und Bürger diesbezüglich wenden:Landkreis Anhalt-BitterfeldUntere WasserbehördeZiegelstraße 1006749 Bitterfeld-WolfenStadt Zerbst/Anhalt Schloßfreiheit 12 39261 Zerbst/Anhalt Zum Entwurf der Verordnung können sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Behörden bis zum 15.08.2015 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.?Dass uns die Realität manchmal überraschen kann und sich nicht immer an Planungen hält, hat das letzte Hochwasser deutlich unter Beweis gestellt. Gerade deshalb ist es für die Planung von Kommunen und auch für die Bürgerinnen und Bürger außerordentlich wichtig, über die entsprechenden Kenntnisse zu verfügen, welche Ausmaße ein Hochwasser im jeweiligen Gebiet annehmen kann. Die Visualisierung durch digitales Kartenwerk ist ein zusätzlicher Service, der die zukünftige bauplanerische Arbeit erleichtern kann.? erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes erfolgt im Ergebnis einer hydraulischen Berechnung und stellt die tatsächliche Situation dar, die sich bei einem Hochwasser ergeben würde. Diese Gebiete wurden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ermittelt und dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung gestellt. Die Daten werden regelmäßig überprüft und Veränderungen in die Unterlagen eingearbeitet.

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