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Halle (Saale), den 27.11.2015

Landesverwaltungsamt genehmigt Nachtragshaushalt für Burgenlandkreis

Gute Nachricht für die Stadt Weißenfels: dem Bau des neuen Jobcenters in markanter Innenstadtlage steht aus haushaltsrechtlicher Sicht nichts mehr im Wege. Das Landesverwaltungsamt hat von einer Beanstandung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Burgenlandkreises für das Jahr 2015 abgesehen und die veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen genehmigt. Damit kann der Landkreis Verpflichtungen für die kommenden Jahre bis zu einer Gesamthöhe von 14.937.700 Euro eingehen. Die neu im Nachtragshaushalt veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen stehen im Zusammenhang mit der Maßnahme ?Gebäudeneubau für das Jobcenter Weißenfels? sowie den STARK III-Vorhaben am Goethegymnasium Weißenfels und am Geschwister-Scholl-Gymnasium Zeitz. Die Genehmigung des Nachtragshaushalts bietet dem Landkreis die notwendige Planungssicherheit für die Umsetzung der Vorhaben. Die Auszahlungen sind für die Jahre 2016 bis 2019 beabsichtigt, wovon im nächsten Jahr 3,3 Mio. Euro und 2017 über 4,5 Mio. Euro vorgesehen sind.Allerdings weist der Ergebnishaushalt 2015 ein negatives Ergebnis aus, kann jedoch durch einen Rückgriff auf vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden. ?Ich freue mich, dass es trotz der auch im Burgenlandkreis nicht einfachen finanziellen Lage gelungen ist, Möglichkeiten für die Umsetzung wichtiger Maßnahmen wie den Bau des neuen Jobcenters oder die Sanierung der Gymnasien zu schaffen,? kommentiert Präsident Thomas Pleye die Haushaltsgenehmigung.Natürlich ist der Landkreis auch künftig gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}

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