Landesverwaltungsamt genehmigt Nachtragshaushalt für Saalekreis
Gute Nachricht für den Landkreis Saalekreis: dem kurzfristigen Ankauf eines leerstehenden Verwaltungsgebäudes in Merseburg, um neu einzustellende MitarbeiterInnen unterzubringen, steht aus haushaltsrechtlicher Sicht nichts mehr im Wege. Das Landesverwaltungsamt hat von einer Beanstandung der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Saalekreises für das Jahr 2015 abgesehen und die bereits in der Haushaltssatzung veranschlagten Kredite und Verpflichtungsermächtigungen nochmals bestätigt. Die steigende Anzahl an Asylbewerbern erfordert beim Landkreis eine Aufstockung an Personal. Auf Grund dieser aktuellen Entwicklungen beschloss der Landkreis, kurzfristig unter Einsatz von Rücklagen, eine Bestandsimmobilie in der Fritz-Haber-Straße 7a zu erwerben. Hierdurch erspart sich der Landkreis nicht nur in kommenden Jahren geplante Investitionen in vorhandene Gebäude, sondern kann perspektivisch sogar unwirtschaftliche Standorte aufgeben. Die Genehmigung des Nachtragshaushalts bietet dem Landkreis die notwendige Planungssicherheit für die Umsetzung der Vorhaben. Allerdings weist der Ergebnishaushalt 2015 nach wie vor ein negatives Ergebnis aus, kann jedoch durch einen Rückgriff auf vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden. ?Ich freue mich, dass es trotz der auch im Saalekreis nicht einfacher werdenden Lage gelungen ist, Möglichkeiten für die Umsetzung wichtiger Maßnahmen zu schaffen. Mit dem Ankauf des Gebäudes bietet sich die Gelegenheit, möglichst schnell auf die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der hohen Flüchtlingszahlen zu reagieren.? kommentiert Präsident Thomas Pleye die Haushaltsgenehmigung. Natürlich ist der Landkreis auch künftig gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern. Normal 0 21 false false false DE X-NONE X-NONE /* Style Definitions */ table.MsoNormalTable {mso-style-name:"Normale Tabelle"; mso-tstyle-rowband-size:0; mso-tstyle-colband-size:0; mso-style-noshow:yes; mso-style-priority:99; mso-style-parent:""; mso-padding-alt:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt; mso-para-margin-top:0cm; mso-para-margin-right:0cm; mso-para-margin-bottom:10.0pt; mso-para-margin-left:0cm; line-height:115%; mso-pagination:widow-orphan; font-size:11.0pt; font-family:"Calibri","sans-serif"; mso-ascii-font-family:Calibri; mso-ascii-theme-font:minor-latin; mso-hansi-font-family:Calibri; mso-hansi-theme-font:minor-latin; mso-fareast-language:EN-US;}
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