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Halle (Saale), den 30.08.2016

Landesverwaltungsamt setzt Gestattung des Flugbetriebs in Cochstedt aus

Auf Grund des am 18. August 2016 eröffneten Insolvenzverfahrens sowie des fehlenden Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wurde der Flughafengesellschaft Magdeburg / Cochstedt mbH nach erfolgter Anhörung die Betriebsfreigabe widerrufen und die Gestattung des Flughafenbetriebes ausgesetzt. Die Betriebsfreigabe für den Instrumentenflugbetrieb einschließlich Sichtflugbetrieb am Flughafen Magdeburg/Cochstedt wird zunächst mit Wirkung vom 01.09.2016 bis zum 28.02.2017 widerrufen. Ist der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erbracht, kann der Flugbetrieb nach einer behördlichen Abnahmeprüfung durch das Landesverwaltungsamt wieder aufgenommen werden.Wird der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Flughafengesellschaft bis zum Ablauf der Befristung nicht erbracht, ist die Betriebsgenehmigung des Verkehrsflughafen Magdeburg mit sofortiger Wirkung entzogen.Im Vorfeld der jetzigen Entscheidung wurde der Fluggesellschaft in einer vierwöchigen Anhörungsfrist, die nochmals verlängert wurde, erneut die Möglichkeit eingeräumt, den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erbringen. Dieses Anhörungsschreiben blieb unbeantwortet, die notwendigen Nachweise wurden nicht vorgelegt.

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