Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung des Salzlandkreises mit Auflage
Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2017 des Salzlandkreises mit Einschränkungen genehmigt. Erstmals seit Bestehen des Salzlandkreises ist es gelungen, eine in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichene Haushaltssatzung vorzulegen. Damit verfügt der Landkreis für das Jahr 2017 mit der erteilten Genehmigung über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Um die in der Bilanz bestehenden Unterdeckungen, die aufgrund der hohen Fehlbeträge der Vorjahre entstanden sind, zu reduzieren, wurde der Landkreis verpflichtet, dem Landesverwaltungsamt bis zum 30.06.2017 ein schlüssiges Haushaltskonsolidierungskonzept vorzulegen. Die vom Landkreis für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von 150.000 Euro wurde genehmigt. Auf diese kann der Salzlandkreis aber nur zurückgreifen, wenn die Wirtschaftlichkeit des geplanten Umbaus der Berufsschule in Roschwitz in ein Verwaltungsgebäude nachgewiesen wird. Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, auf den der Landkreis zurückgreifen kann, wurde wie im Jahr 2016 in Höhe von 105.500.000 Euro bestätigt. Damit muss der Salzlandkreis im Vergleich aller Landkreise weiterhin die höchsten Liquiditätskredite in Anspruch nehmen, um seine Zahlungsfähigkeit abzusichern. Zum Nachweis, dass dieser in den nächsten Jahren einen Abbau beginnt, wurde der Landkreis darüber hinaus verpflichtet, bis zum 30.06.2017 eine entsprechende Liquiditätsplanung vorzulegen. Alle diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit der finanzielle Handlungsspielraum in den Folgejahren gesichert werden kann und damit die Wiedererlangung der Leistungsfähigkeit gelingt.
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