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Halle (Saale), den 02.05.2017

Naturschutzförderung in Sachsen-Anhalt

Landesverwaltungsamt bewilligt Anträge für Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte in Höhe von über 10 Mio. EURDas Landesverwaltungsamt (LVwA) ? Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung ? hat 31 Förderanträge für Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekte in Sachsen-Anhalt bewilligt.  Das LVwA fördert in Sachsen-Anhalt über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) Projekte des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Dazu gehören u. a. Vorhaben für den Artenschutz, die Ausarbeitung von Schutz- und Bewirtschaftungsplänen, die Sensibilisierung für den Umweltschutz sowie vielfältige andere Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung des natürlichen Erbes. Im Rahmen der dritten Auswahlrunde der laufenden EU-Förderperiode konnten nun 31 Anträge von 19 Antragstellern mit einem Gesamtvolumen von 10,5 Mio. EUR bewilligt werden. Zu den bewilligten Förderanträgen gehören viele praktische Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität. Ein Beispiel hierfür ist die Entwicklung und Pflege von naturschutzfachlich besonders hochwertigen Flächen. Dabei werden u. a. durch Entbuschung, Mahd oder Beweidung natürliche Lebensräume so wiederhergestellt, dass die dort vorhandenen besonders schützenswerten Tier- und Pflanzenarten die für ihren Fortbestand erforderlichen Rahmenbedingungen erhalten. Auf diese Weise kann einer weiteren Verschlechterung ihres Erhaltungszustandes entgegengewirkt und ein Aussterben verhindert werden. Neben den praktischen Maßnahmen ist die Förderung des Umweltbewusstseins ein weiterer Schwerpunkt. So können zum Beispiel aufgrund der nun erfolgten Bewilligungen die im Schöpfwerk bei Buchhorst und im Brockenhaus bereits vorhandenen Informationsangebote erheblich aufgewertet werden. Dabei sollen auch Möglichkeiten zum interaktiven Lernen geschaffen werden, um gerade Kinder und Jugendliche spielerisch an Naturschutzthemen heranzuführen.     Hintergrund:Die Förderung von Projekten des Naturschutzes und der Landschaftspflege erfolgt unter Beteiligung des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER), der 75 % der Ausgaben übernimmt. Die restlichen 25 % trägt das Land Sachsen-Anhalt. Rechtsgrundlage für die Projektförderung durch das LVwA sind die Richtlinien zur Förderung von Naturschutz- und Landschaftspflegeprojekten (Ministerialblatt des Landes Sachsen-Anhalt 2016, S. 342). Danach können u. a. Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Vereine, Verbände und Stiftungen Fördermittel beantragen. Die Zuwendungsrichtlinie sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des LVwA (https://www.lvwa.sachsen-anhalt.de/) im Bereich ?Landwirtschaft + Umwelt?, Rubrik ?Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung?, abrufbar. 

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