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Halle (Saale), den 15.05.2017

Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Milde mit Secantsgraben

Öffentliche Auslegung von 22.05.2017 bis einschließlich 22.06.2017Einwände bis 07.06.2017 möglichFür das Gewässer Milde mit Secantsgraben vom Zusammenfluss von Milde und Unterer Milde (km 0+000) bis Letzlingen (km 42+740) soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden.Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 76 Abs. 2) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) hat das Überschwemmungsgebiet Milde mit Secantsgraben neu berechnen lassen. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde. Der LHW stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung.Ab dem 22.05.2017 bis einschließlich 22.06.2017 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:LandesverwaltungsamtDessauer Str. 70Zimmer 20006118 Halle (Saale) Mo. ? Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 16:00 UhrFr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 UhrDer Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde den betroffenen Landkreisen, Städten und Gemeinden je eine Daten-CD mit den entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt:Altmarkkreis Salzwedel Amt für Wasserwirtschaft und NaturschutzUntere WasserbehördeKarl-Marx-Straße 16     29410 Salzwedel    Altmarkkreis SalzwedelKarl-Marx-Straße 32    29410 Salzwedel    Stadt Kalbe (Milde) Schulstraße 11    39624 Kalbe (Milde)  Hansestadt Gardelegen  Rudolf-Breitscheid-Straße 3    39638 Hansestadt Gardelegen    Landkreis StendalUmweltamt, Untere WasserbehördeHospitalstraße 1-2    39576 Stendal    Stadt Bismark (Altmark)Breite Straße 11    39629 Bismark (Altmark)Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Freitag, den 07.06.2017, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.

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