Bildung für nachhaltige Entwicklung Landesverwaltungsamt fördert Projekte mit knapp einer Millionen Euro
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) fördert in Sachsen-Anhalt in diesem Jahr 21 Projekte zur Bildung für nachhaltige Entwicklung / Umweltbildung in Höhe von insgesamt über 990.000 Euro.Schwerpunkt der Förderung sind Projekte, die sich an unterschiedliche Zielgruppen, insbe-sondere an Kinder und Jugendliche, richten. Ziel dabei ist es, Umweltbewusstsein zu entwi-ckeln und Anregungen für ein umweltgerechtes und nachhaltiges Handeln zu geben. Dabei geht es nicht allein um die Vermittlung theoretischen Wissens, sondern um das aktive Einbe-ziehen und spielerische Heranführen von Kindern und Jugendlichen an dieses so wichtige Thema. Aufgrund der Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung fördert das Land beispielsweise Projekte im sogenannten Pflanzgarten der Franckeschen Stiftungen zu Halle (Saale). Schwerpunkt dieser Projekte ist die umweltpädagogisch ausgerichtete Gartenarbeit mit Grundschulkindern und Kindern im Vorschulalter. So wird der Pflanzgarten von den Kindern u. a. dazu genutzt, unter entsprechender Anleitung nach den Prinzipien des ökologischen Gartenbaus verschiedene Gemüse-, Kräuter- und Blumenarten anzubauen.Ein weiteres Beispiel für ein durch das Land gefördertes Projekt ist das der Ökologiestation e. V. Sangerhausen zur Umweltbildung und -erziehung. Innerhalb dieses Projekts werden eine Fülle von verschiedenen Veranstaltungen durchgeführt, die sich an unterschiedliche Zielgrup-pen ? vom Kindergartenkind bis zum Senior ? richten. Hierzu gehört u. a. die praxisbezogene Durchführung von Unterrichtseinheiten mit Schulklassen und anderen Gruppen in der Ökolo-giestation oder direkt in der Natur. Weitere Beispiele sind betreute Waldrallyes, Exkursionen, Bau und Kontrolle von Nistkästen, Pflege kleinerer Tiere und die Betreuung von Krötenzäu-nen.Auch im kommenden Jahr fördert das Landesverwaltungsamt Projekte zur Bildung für nach-haltige Entwicklung / Umweltbildung. Dafür sind Mittel in Höhe von über einer Millionen Euro vorgesehen. Anträge hierfür können bis zum 30. September 2017 beim Landesverwal-tungsamt ? Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwick-lung ? gestellt werden. Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und rechtsfähige Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, wie insbesondere gemeinnützige Vereine. Hintergrund:Rechtsgrundlage für die Förderung durch das Landesverwaltungsamt sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung oder Umweltbildung in Sachsen-Anhalt (Richtlinien Nachhaltigkeitsbildung). Danach werden Projekte einschließlich Modellversuche gefördert, die sich am Leitbild der nachhaltigen Entwicklung orientieren und der Entwicklung von Umweltbewusstsein dienen. Zudem sollen die Projekte das Engagement unterschiedlicher Zielgruppen für eine umweltgerechte Entwicklung verbessern sowie Impulse für eine zukunftsorientierte Bildung für nach-haltige Entwicklung oder Umweltbildung geben.Die Förderrichtlinien, das Antragsformular sowie weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.lvwa.sachsen-anhalt.de Stichworte: ?Bildung für nachhaltige Entwicklung?.
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