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Halle (Saale), den 14.11.2017

Überschwemmungsgebiet Milde und Untere Milde vom festgesetzt ? Unterlagen können eingesehen werden

Das Überschwemmungsgebiet Milde und Untere Milde wurde jetzt vom Landesverwaltungsamt per Verordnung festgesetzt.Die Verordnung zur Festsetzung wird im Amtsblatt (November 2017) des Landesverwaltungsamtes veröffentlicht. Im Amtsblatt wird allerdings nur die Übersichtskarte des Überschwemmungsgebietes bildlich dargestellt. Den betroffenen Landkreisen und Verwaltungseinheiten wurden vor der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes Ausfertigungen dieser Verordnung und je eine Daten-CD mit den zugehörigen digitalen Karten zur Aufbewahrung und kostenlosen Einsicht durch jedermann zugesandt.Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt des Landesverwaltungsamtes wird zeitgleich die Verordnung als PDF-Datei und das Überschwemmungsgebiet in einem Geoinformationssystem auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes (https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/) zur Ansicht bereitgestellt.Hintergrund:Bei der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten werden gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 76 Abs. 2) die Gebiete als Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Die Ermittlung eines Überschwemmungsgebietes erfolgt im Ergebnis einer hydraulischen Berechnung und stellt die tatsächliche Situation dar, die sich bei einem Hochwasser ergeben würde. Diese Gebiete wurden durch den Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft ermittelt und dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung gestellt. Betroffene Landkreise und betroffene Verwaltungseinheiten:Altmarkkreis Salzwedel Umweltamt                                        Karl-Marx-Straße 16                                                  29410 Salzwedel    Stadt Kalbe (Milde) Schulstraße 11    39624 Kalbe (Milde)  Hansestadt Gardelegen  Rudolf-Breitscheid-Straße 3    39638 Hansestadt Gardelegen    Landkreis StendalUmweltamt, Untere WasserbehördeHospitalstraße 1-2    39576 Stendal    Stadt Bismark (Altmark)Breite Straße 11    39629 Bismark (Altmark)

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