Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2018 des Landkreises Stendal mit Auflagen
Das Landesverwaltungsamt hat grünes Licht für die Haushaltssatzung 2018 des Landkreises Stendal gegeben. ?Der Landkreis verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln.?, kommentiert der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Haushaltsverfügung. ?Allerdings muss der Landkreis in einem halbjährlichen Bericht nachweisen, dass er dem Ziel des Abbaus seiner hohen Liquiditätsschulden einen Schritt näherkommt.? Die vom Landkreis festgesetzten Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen wird für 15 Mio. Euro genehmigt.Darüber hinaus genehmigt das Landesverwaltungsamt einen Liquiditätskredit in Höhe von 53 Mio. Euro. Um den im Landesvergleich pro Einwohner sehr hohen Bestand an Liquiditätskrediten in den kommenden Jahren schrittweise zu senken, wurde der Landkreis Stendal zudem verpflichtet, beginnend mit dem 30. Juni 2018 eine Planung vorzulegen, welche eine stufenweise Reduzierung des Liquiditätskreditvolumens in den Jahren 2018 - 2026 erkennen lässt.Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.
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