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Halle (Saale), den 26.04.2018

Natura2000 Landesverwaltungsamt zu Gesprächen in Burg

Am Mittwochabend waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes, sowie des Biosphärenreservats Mittelelbe vor Ort in Burg, um mit dem Landesanglerverband, dem Landesfischereiverband und örtlichen Angelvereinen über das Natura2000-Ausweisungsverfahren zu diskutieren.Thema diesmal: Möglichkeiten der Ufernutzung der Elbe in Natura2000 ? Schutzgebieten. An der Elbe befinden sich in bestimmten Abschnitten Brut- und Lebenshabitate äußerst seltener und störungsempfindlicher Vogelarten, wie beispielsweise Fluss- und Sandregenpfeifer. Zum Schutz dieser Habitate ist in diesen Abschnitten ein Betretungsverbot in der Zeit vom 15.04. bis 31.07. - in Abstimmung mit dem Biosphärenreservat Mittelebe - geplant.Ziel der Veranstaltung war die Vorstellung und Diskussion des erarbeiteten Vorschlags mit den betroffenen Angelvereinen. Die Vertreter der Verbände und Vereine baten, den Begriff ?sensible Uferbereiche? genau zu definieren. Des Weiteren wurde hinterfragt, durch welche Daten und Fakten diese geplanten Nutzungseinschränkungen überhaupt begründbar seien. In Einzelfragen war man unterschiedlicher Meinung und wird wohl auch nicht in allen Punkten Einigung erzielen können. Die örtlichen Anglerverbände befürchten massive Einschränkungen bezüglich der Angelnutzung. Die beiden Landesverbände, sowie die örtlichen Vereine vertraten sehr intensiv ihre Interessen, bis hin zur Ablehnung der vorgeschlagenen Bereiche.  Teilweise ergaben sich in den Diskussionen aber auch schon Lösungsoptionen, die sich allen Interessen annähern. Das Landesverwaltungsamt wird nunmehr an Hand der vorgetragenen Hinweise und Bedenken diese Bereiche unter Einbeziehung des Biosphärenreservates Mittelelbe überprüfen. Es wurde vereinbart, dass nach Prüfung der Argumente erneut eine Diskussionsrunde stattfinden wird.Die sensiblen Uferbereiche werden im Anschluss daran im 2. Quartal 2018 öffentlich ausgelegt. Somit besteht auch nach dem gestrigen Termin weiterhin die Möglichkeit für die Betroffenen, sich zu äußern und eine Stellungnahme abzugeben.Diese Diskussionsveranstaltung ist eine von über 350 Vor-Ort-Gesprächen, die die Naturschutzexperten des LVwA im Vorfeld und während des derzeit laufenden Verfahrens absolvierten und auch weiterhin absolvieren.Am 4. Oktober 2017 begann landesweit die öffentliche Auslegung der Unterlagen zum größten naturschutzrechtlichen Verfahren, welches in Sachsen-Anhalt bislang durchgeführt wurde. In insgesamt 114 Einheits- und Verbandsgemeinden konnten alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Bewirtschafter, Verbände usw. die Unterlagen zur Festsetzung der NATURA 2000-Gebiete einsehen und bis zum 4. Dezember ihre Vorschläge, Anregungen und Einwände einreichen. Der Termin wurde bei entsprechender Antragstellung verlängert, sodass die Kommunen und betroffenen Bürgerinnen und Bürger bis Ende Januar die Möglichkeit hatten, ihre Bedenken und Anregungen zu formulieren.Seit 2014, also noch vor dem öffentlichen Beteiligungsverfahren, erfolgte eine breit angelegte Einbeziehung von Bewirtschaftern, Verbänden der Nutzergruppen, anerkannten Naturschutzvereinen sowie Landkreisen und Kommunen. Bereits in dieser Phase konnten viele Hinweise in die Erarbeitung des Verordnungsentwurfes einfließen.Diese - dem öffentlichen Verfahren vorgelagerte - Beteiligung ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn nur durch gute Informationen und Transparenz kann dieser Prozess gelingen.

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