Großes Paket Bewilligungsbescheide für Sanierungs- und Baumaßnahmen gehen an die Stadt Halle
In Halle kann weiter saniert und gebaut werden. Ein ganzes Paket Bewilligungsbescheide für verschiedenste Sanierungsarbeiten und Baumaßnahmen u.a. im Stadtzentrum, Heide-Nord, Neustadt und der Silberhöhe hatte der Präsident des Landesverwaltungsamtes heute im Gepäck, um diese an den Oberbürgermeister der Stadt Halle Bernd Wiegand zu übergeben. Für Maßnahmen im Förderprogramm ?Aktive Stadt und Ortsteilzentren? sind Mittel in Höhe von rund 1,2 Mio Euro freigegeben worden. Mit dem Geld werden die Freiflächengestaltung am Moritzburgring, die Umfeldgestaltung an der Oper und des Nordteils des Mühlgrabens realisiert.Mit dem zweiten Bescheid erhält die Stadt die Zusage über 1,8 Mio. Euro Fördermittel aus dem Förderprogramm ?Städtebaulicher Denkmalschutz?. Hier sind Bautätigkeiten am Hallorenring und Sanierungsmaßnahmen am Stadthaus und am Stadtgottesacker vorgesehen. Aus dem Programm ?Soziale Stadt? erhält Halle zudem rund 3 Mio Euro für verschiedenste Maßnahmen auf der Peißnitzinsel und in Halle-Neustadt. So werden beispielsweise mehrere Spielplätze neugestaltet und Verbindungswege errichtet bzw. saniert. Weiterhin werden umfangreiche Maßnahmen aus dem Programm ?Stadtumbau Ost - Aufwertung? in Höhe von rund 3,75 Mio. Euro realisiert. Hier sind bauliche Maßnahmen in Halles Innenstadt geplant. So werden u. a. Sicherungsmaßnahmen an der ehemaligen Freyberg-Brauerei realisiert und verschiedene Freiraumgestaltungen vorgenommen. Für Sanierungsmaßnahmen am Salinemuseum erhält die Stadt aus dem EFRE-Programm Stadtentwicklung? noch weitere 12 Mio. Euro für Sanierung und Innenausbau in den nächsten Tagen.?Vor über 25 Jahren wurde die Städtebauförderung mit ihren verschiedenen Förderprogrammen auch in den neuen Bundesländern eingeführt und entwickelte sich hier zum wohl größten Förderprogramm in der Geschichte Sachsen-Anhalts.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye bei der Übergabe der Bescheide. "Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 3,3 Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt knapp 1 Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von über 4,3 Mrd. Euro tätigen, eine beeindruckende Zahl, die widerspiegelt, wie ganze Städte ihr Gesicht zum positiven verändern konnten.?, so der Präsident. In diesem Zeitraum erhielt die Stadt Halle Fördermittel aus der Städtebauförderung in Höhe von 272 Mio. Euro. Damit konnten Investitionen in Höhe von 365 Mio. Euro getätigt werden.Hintergrund: Städtebauförderung des Bundes und der LänderUm die Städte bei der Bewältigung des strukturellen Wandels, der sich nicht zuletzt aus der demographischen Entwicklung der Bevölkerung ergibt, zu unterstützen gewähren Bund und Land Städtebauförderungsmittel. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung nachhaltiger Stadtstrukturen, die einerseits den Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden und andererseits die geschichtliche und gesellschaftliche Entwicklung der Städte als urbane Zentren dokumentieren.Damit die Städte die neuen Aufgaben und Herausforderungen besser bewältigen können, unterstützen Bund und Land die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen mit Programmen zur Städtebauförderung. Dazu gewähren Bund und Land Finanzhilfen, die durch Mittel der Kommunen ergänzt werden. Ziele der Städtebauförderung sind: ? Stärkung von Innenstädten und Ortszentren in ihrer städtebaulichen Funktion, auch unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes, ? Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten; Kennzeichen für solche Funktionsverluste ist vor allem ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen, wie z.B. Wohnungsleerstand oder Brachflächen in Innenstädten, insbesondere von Industrie-, Konversions- und Bahnflächen, ? Städtebauliche Maßnahmen zur Behebung sozialer Missstände. Zur Verwirklichung dieser Förderziele gewähren Bund und Land Städtebauförderungsmittel aus folgenden Förderprogrammen: ? Soziale Stadt? Stadtumbau Ost ? Stadtumbau West? Aktive Stadt- und Ortsteilzentren? Städtebaulicher Denkmalschutz ? Kleinere Städte und Gemeinden? Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen ? InvestitionspaktFörderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)Die Fördermittel dieses 2008 initiierten Programms sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Seit 2008 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 51,6 Mio. Euro.Förderung von Maßnahmen der Sozialen StadtGefördert werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden. Seit 1999 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 85 Mio. Euro.Förderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? AufwertungGefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden. Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 332,9 Mio. Euro.Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer StadtkerneMit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten. Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 786 Mio. Euro.
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de