27 Jahre Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt ? 11. Mai 2019 3,4 Mrd. Euro Fördermittel für die Kommunen bereitgestellt
Vor 27 Jahren wurde die Städtebauförderung mit ihren verschiedenen Förderprogrammen auch in den neuen Bundesländern eingeführt und entwickelte sich hier zum wohl größten Förderprogramm in der Geschichte Sachsen-Anhalts. Das Land hat in den Programmen der Städtebauförderung gemeinsam mit dem Bund und der EU seit 1991 rund 3,4 Mrd. Euro an Fördermitteln für die Finanzierung von Investitionen in den Kommunen bereitgestellt. Zuzüglich der Mindesteigenanteile der geförderten Kommunen in Höhe von insgesamt reichlich 1 Mrd. Euro konnten die Kommunen Investitionen in Höhe von 4,5 Mrd. Euro tätigen. Wenn man davon ausgeht, dass jeder Euro an Fördermitteln Bauausgaben von bis zu 8 Euro generiert, ergibt sich ein Bauvolumen von bis zu 25 Mrd. Euro, welches durch die Städtebauförderung im Land seit 1991 aktiviert worden ist. Die Bewilligung, Auszahlung und Prüfung der recht- und zweckmäßigen Verwendung obliegt dem Landesverwaltungsamt.Die Ergebnisse sind überall in den Kommunen zu sehen. Zum ?Tag der Städtebauförderung? am 11. Mai 2019 gibt es in vielen Städten besondere Angebote, um die Ergebnisse der Fördermaßnahmen vorzustellen. Viele der historischen Stadtkerne konnten so erhalten und zu neuem Leben erweckt werden. Das schafft Verbundenheit mit der eigenen Stadtgeschichte. Darüber hinaus ermöglicht die Städtebauförderung auch moderne, zeitgemäße und den Bedürfnissen der heutigen Gesellschaft gerecht werdende Infrastrukturen, durch die das moderne Leben in historischen Städten für die Menschen unseres Landes immer interessanter wird. ?Die Städtebauförderung ist eine Erfolgsgeschichte, nicht nur in Sachsen-Anhalt. Die Ergebnisse können überall besichtigt werden. Und in den inzwischen fast 29 Jahren, in denen das Landesverwaltungsamt und seine Vorgängerbehörden für diese Förderprogramme zuständig ist, musste noch nie Geld ungenutzt zurückgegeben werden. Sollte eine Kommune Fördermittel nicht wie geplant verwenden können, werden die Mittel anderen Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt?, so die Bilanz des Präsidenten des Landesverwaltungsamtes, Thomas Pleye, im Vorfeld des diesjährigen Tages der Städtebauförderung.Im Rahmen der Städtebauförderung zahlte das Landesverwaltungsamt im Jahr 2018 insgesamt über 87,5 Mio. Euro an die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt aus. Zusammen mit den kommunalen Eigenmitteln standen rund 118 Mio. Euro für städtebauliche Maßnahmen zur Verfügung.Darüber hinaus konnten im Jahr 2018 Bewilligungen für Fördermittel in Höhe von fast 115,6 Mio. Euro an die Kommunen ausgereicht werden, die in den kommenden vier Jahre abgerufen werden können. Wo die Fördermittel in Anspruch genommen werden können, hängt natürlich immer auch von der Verfügbarkeit der kommunalen Eigenmittel ab. Schwerpunkte der Städtebauförderung in den nächsten Jahren werden Maßnahmen zur energetische Sanierung, Lösungen für demografische und demoskopische Entwicklung (Mehrgenerationenhäuser, betreutes Wohnen, bezahlbarer Wohnraum, Aufzugsprogramme) sowie Beiträge zur sozialen Integration sein. Anträge in den verschiedenen Programmen der Städtebauförderung 2019:Förderprogramm Zahl der Anträge Fördermittelin Euro Eigenmittelin Euro KostenrahmenInsg. in EuroAktive Stadt- und Ortsteilzentren 19 9.775.128,54 5.502.463,27 15.637.591,81Stadtumbau - Aufwertung 73 70.874.622,55 24.986.442,57 98.300.512,25Stadtumbau - EFRE 2 346.920,00 173.460,00 2.478.000,00städtebaulicher Denkmalschutz 35 36.861.453,00 9.152.863,25 46.218.316,25Investpakt soziale Integration 9 9.834.586,86 1.092.731,88 10.927.318,74kleine Städte und Gemeinden 20 11.460.187,08 5.340.225,04 18.968.362,12Stadtumbau Rückbau 25 6.406.546,10 0,00 6.406.546,10Soziale Stadt 17 10.688.913,34 4.837.967,12 15.815.015,46Stadtgrün 3 283.333,00 141.667,00 425.000,00Aufgaben Städtebau 3 90.000,00 0,00 90.000,00 Gesamt zum 30.04.2019 206 156.621.690,47 51.227.820,13 215.266.662,73Hintergrund:Zum Tag der StädtebauförderungAm 11. Mai 2019 findet zum 5. Mal der jährlich wiederkehrende, bundesweite ?Tag der Städtebauförderung? statt. Ziel ist es, die Bürgerbeteiligung zu stärken und kommunale Projekte der Städtebauförderung in diesem größeren Rahmen der Öffentlichkeit zu präsentieren. Der Aktionstag ist eine gemeinsame Initiative von Bund, Ländern, Deutschem Städtetag sowie Deutschem Städte- und Gemeindebund.Auf der Homepage www.tag-der-staedtebaufoerderung.de können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger informieren. Die Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt nehmen mit zahlreichen Veranstaltungen am Tag der Städtebauförderung teil und geben Ihren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, ausgewählte Projekte der Städtebauförderung zu besichtigen. Die teilnehmenden Kommunen und deren Programme sind auf der Homepage zu erfahren. Die wichtigsten Städtebauförderungsprogramme:Förderung von Maßnahmen des städtebaulichen Denkmalschutzes zur Sicherung und Erhaltung historischer StadtkerneMit dem Programm werden städtebauliche Erhaltungsmaßnahmen gefördert, deren Ziel es ist, bauliche Anlagen und die besonderen Eigenarten von Stadtteilen zu erhalten.Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 811 Mio. Euro. Förderquote: 80 % - Bundesmittel: 40%- Landesmittel: 40%- Eigenmittel Kommunen: 20% Anzahl geförderter Kommunen: 34.Förderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? AufwertungGefördert wird die Aufwertung von Stadtteilen, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind. Dadurch sollen nachhaltige städtebauliche Strukturen hergestellt werden.Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: ~ 418 Mio. Euro. Förderquote: 66,6 % bis 100% - Bundesmittel: 33,3% - 50%- Landesmittel: 33,3 % - 50%- Eigenmittel Kommunen: bis 33,3 % - 0%Anzahl geförderter Kommunen: 45 (alle Mittelzentren).Förderung von Maßnahmen des Stadtumbaus Ost ? RückbauMit den Fördermitteln des Rückbaus werden der Abriss und der Rückbau von dauerhaft leerstehenden Wohnungen gefördert. Der Abriss vorwiegend an den Rändern der Städte geht dabei mit der Aufwertung der Stadtzentren einher. So wird dem Problem der schrumpfenden Städte entgegengewirkt.Seit 2002 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: ~ 275 Mio. Euro. Förderquote: 100 % - Bundesmittel: 50%- Landesmittel: 50%- Eigenmittel Kommunen: 0%Anzahl geförderter Kommunen: 65.Förderung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen im ländlichen BereichDieses eigens vom Land ins Leben gerufene und deshalb ohne Bundesmittel finanzierte Programm half insbesondere den kleineren Städten des Landes bei der Finanzierung Ihrer Sanierungsmaßnahmen, die für das Bund-Länder finanzierte ?klassische? Programm zu klein waren. Das Programm ist bereits ausgelaufen.Seit 1992 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: 113 Mio. Euro. Förderquote: 50% - 66,6 % - Bundesmittel: 0,00 %- Landesmittel: 50 % - 66,66 %- Eigenmittel Kommunen: 50 % - 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 84.Förderung von Maßnahmen der Sozialen StadtGefördert werden Investitionen in städtebauliche Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf, die auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung der Wohnqualität und Nutzungsvielfalt, zur Verbesserung der Generationengerechtigkeit der Quartiere und zur Integration aller Bevölkerungsgruppen geleistet werden.Seit 1999 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: ~104,5 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 % - Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 15.Förderung von Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren (ASO)Die Fördermittel dieses 2008 initiierten Programms sind bestimmt für die Stärkung von zentralen Versorgungsbereichen, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Sie werden eingesetzt zur Vorbereitung und Durchführung von Gesamtmaßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben.Seit 2008 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: ~65,8 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 % - Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 21.Förderung von kleineren Städten und Gemeinden - überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke (KSG)Seit 2010 werden Städte und Gemeinden in dünn besiedelten, ländlichen, von Abwanderung bedrohten oder vom demographischen Wandel betroffenen Räumen mit Städtebauförderungsmitteln unterstützt. Die Mittel sind bestimmt für städtebauliche Gesamtmaßnahmen zur Sicherung und Stärkung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit sollen kleine Städte und Gemeinden als Ankerpunkte der Daseinsvorsorge bzw. in ihrer zentralörtlichen Funktion für die Zukunft handlungsfähig gemacht werden.Seit 2010 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: ~41,4 Mio. Euro. Förderquote: 66,6 % - Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 33.Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)Die nationalen Städtebauförderungsmittel wurden bereits aus zwei sogenannten EU-Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 verstärkt. So konnten erhebliche Mittel zur Aufwertung unserer Innenstädte verwendet werden. Auch in der derzeit laufenden Strukturfondsperiode sollen EFRE-Mittel für die Kofinanzierung der nationalen Stadtumbaumittel verwendet werden.Seit 2000 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: ~241 Mio. Euro.Förderquote: 50 % bis 79 % - EFFRE-Mittel: 50 % bis 79 %- Bundesmittel: 7% - 20 %- Landesmittel: 7 % - 20%- Eigenmittel Kommunen: 7 % bis 16,67 %Anzahl geförderter Kommunen: 37 (2000 ? 2006) 70 (2007 ? 2013) 10 (2014 ? 2020)Sanierungs- und EntwicklungsmaßnahmenGefördert werden hier städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen der Kommunen zur Behebung städtebaulicher Missstände bzw. zur erstmaligen oder neuen Entwicklung eines Gebietes. Dadurch werden die Kommunen in die Lage versetzt, in ihren städtebaulichen Fördergebieten insbesondere Maßnahmen wie Neugestaltung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und von Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Baumaßnahmen (private Baumaßnahmen und kommunale Baumaßnahmen) durchzuführen.Das Förderprogramm läuft aus. In diesem Jahr werden letztmalig Fördermittel dafür ausgezahlt.Seit 1991 ausgereichte Bewilligung von Fördermitteln: rund 980 Mio. Euro.Förderquote: 66,6 % - Bundesmittel: 33,3 %- Landesmittel: 33,3 %- Eigenmittel Kommunen: 33,3 % Anzahl geförderter Kommunen: 86.
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de