Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht für 2018 veröffentlicht ? Bericht ab sofort online einsehbar
Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit in ihrem 12. Tätigkeitsbericht für 2018 zusammengefasst. Ab sofort steht der Bericht im Internetangebot des Landesverwaltungsamtes unter www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de unter dem Stichwort Publikationen auch als Download zur Verfügung.Zum Stichtag 31.12.2018 wurden in Sachsen-Anhalt 470 stationäre Einrichtungen für ältere, pflegebedürftige Menschen (Vorjahr: 468) sowie 230 stationäre Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Vorjahr: 228) betrieben. Die Anzahl der angebotenen Pflegeplätze in stationären Pflegeeinrichtungen ist mit 30.857 Plätzen für ältere pflegebedürftige Menschen (Vorjahr: 31.033) leicht gesunken, bei den 9.096 Plätzen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen (Vorjahr: 8.998) aber leicht gestiegen. Bei den ambulant betreuten Wohngemeinschaften und den betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen ist erneut ein Zuwachs zu verzeichnen. Hier stehen jetzt 112 neue Wohnformen (Vorjahr: 110) mit 1015 Plätzen (Vorjahr: 996 Plätze) zur Verfügung. ?Unsere Senioren möchten möglichst lange selbstbestimmt leben. Sie wünschen sich daher eine Betreuung, die jede Unterstützung bietet, die notwendig ist, ansonsten aber alle Freiheiten lässt.?, stellt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye fest. ?Ambulant vor stationär - in diese Richtung wird die Entwicklung auch in den nächsten Jahren weitergehen.?Die Heimaufsicht hat im vergangenen Jahr in den 700 stationären Einrichtungen und 112 ambulanten Wohnformen Sachsen-Anhalts 560 Prüfungen durchgeführt. Von den 539 Prüfungen in den stationären Einrichtungen erfolgten 178 Prüfungen anlassbezogen, Das sind 48,33 % mehr als im Vorjahr. Hintergrund ist die spürbare Zunahme von Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern oder deren Angehörigen, etwa zur Pflege- und Betreuungsqualität oder wegen Hygiene-, baulichen oder vertraglichen Mängeln. Die anlassbezogenen Kontrollen fanden ? wenn notwendig ? auch nachts in den entsprechenden Einrichtungen statt. Die Träger und Leitungen der stationären Einrichtungen und neuen Wohnformen wurden zur Beseitigung festgestellter Mängel beraten. In den allermeisten Fällen sorgten die Träger unmittelbar nach den Beratungsgesprächen mit der Heimaufsicht für die Beseitigung der Mängel. Durch Nachkontrollen wurde die Mängelbeseitigung überwacht. Nur in Einzelfällen waren zum Schutze der Bewohner weitere ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie z.B. die Anordnung eines Aufnahmestopps oder eines Beschäftigungsverbots, notwendig. Die Einhaltung der gesetzlichen bzw. der mit den Leistungsträgern vereinbarten Personalausstattungszahlen und -quoten ist weiterhin ein Schwerpunkt der Prüfungen. Im Jahr 2018 wurden in den stationären Einrichtungen vermehrt Unterschreitungen der Fachkraftquote festgestellt. Ursächlich dafür ist der Fachkräftemangel im Bereich der Pflege. In den meisten Fällen haben sich die betroffenen Einrichtungen daraufhin selbst einen Aufnahmestopp auferlegt und der Heimaufsicht angezeigt. In zwei Fällen musste die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt zur Sicherstellung einer angemessenen Versorgung der Bewohner einen Aufnahmestopp gegenüber dem Träger anordnen. Hintergrund:Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz ? WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht).
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