Festsetzung des Überschwemmungsgebietes Uchte Öffentliche Auslegung von 20.01.2020 bis einschließlich 21.02.2020
Für das Gewässer Uchte von der Mündung in die Biese (km 0+187) bis Uchtspringe (km 53+607) soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden. Das hierfür notwendige Verfahren wird beim Landesverwaltungsamt geführt. Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (WHG § 76 Abs. 2) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt dem Landesverwaltungsamt die Daten zu den potentiellen Überschwemmungsflächen als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde. Ab dem 20.01.2020 bis einschließlich 21.02.2020 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen: LandesverwaltungsamtDessauer Str. 70Zimmer 20006118 Halle (Saale) Mo. ? Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 UhrFr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:https://gfi.themenbrowser.de/UMN_LVWA/php/geoclient.php?name=Auslegung Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben, den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde dem Landkreis Stendal sowie den betroffenen Städten und Gemeinden je eine Daten-CD mit den entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt: ? Landkreis Stendal Untere WasserbehördeHospitalstraße 1-2 39576 Stendal ? Hansestadt Osterburg (Altmark)Ernst-Thälmann-Straße 1039606 Hansestadt Osterburg (Altmark) ? Verbandsgemeinde Arneburg-GoldbeckAn der Zuckerfabrik 139596 Goldbeck ? Hansestadt StendalMarkt 139576 Hansestadt Stendal ? Stadt Bismark (Altmark)Breite Straße 1139629 Bismark (Altmark) Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Montag, den 09.03.2020, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.
Impressum
LandesverwaltungsamtPressestelleErnst-Kamieth-Straße 206112 Halle (Saale)Tel: +49 345 514 1244Fax: +49 345 514 1477Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de