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Halle (Saale), den 17.01.2020

Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Stendal

Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Stendal genehmigt. Der Kreis gehört damit zu den ersten im Land, die in diesem Jahr einen genehmigten Haushalt vorweisen können.?Der Landkreis Stendal verfügt damit über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln.?, kommentiert der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye die Unterzeichnung der Haushaltsverfügung. ?Trotz angespannter Haushaltslage bietet der genehmigte Haushalt zu einem so frühen Zeitraum mehr Spielräume für notwendige Investitionen.? Die vom Landkreis vorgesehenen Kreditaufnahmen zur Absicherung der Eigenanteile für Investitionsmaßnahmen in Höhe von 895.800 Euro wurden vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Allerdings erfolgt diese Genehmigung unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Kreditaufnahmen erst in Anspruch genommen werden dürfen, wenn für die geplanten STARK-III-Maßnahmen die entsprechenden Fördermittelbescheide vorliegen. Der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für notwendige Investitionen in den kommenden Jahren in Höhe von 15 Mio. Euro, wird im genehmigungspflichtigen Umfang von 973.300 Euro genehmigt.Mit dem überreichten Haushaltskonsolidierungskonzept kann der erforderliche Haushaltsausgleich mittelfristig erreicht werden. Allerdings ist es notwendig, das Konsolidierungskonzept auch bei künftigen Haushaltsplanungen den aktuellen Entwicklungen anzupassen und entsprechend zu überarbeiten.Mit der Haushaltsbestätigung kann nun der Startschuss für neue Projekte und Realisierung von Baumaßnahmen gegeben werden. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern.

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