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Halle (Saale), den 31.03.2020

Erste Soforthilfen an Kulturschaffende bewilligt und überwiesen

Heute sind die ersten Soforthilfen für Kulturschaffende, die wegen der Corona-Pandemie in Existenznöte geraten sind, vom Landesverwaltungsamt bewilligt und überwiesen worden. Sachsen-Anhalt ist ein Land mit einem reichen kulturellen Erbe, aber auch einer vielfältigen, lebendigen Kunst- und Kulturszene. Auf Grund der angeordneten Kontaktsperren während der Corona-Pandemie sind alle öffentlichen Aktivitäten zum Erliegen gekommen.?Kultur lebt vom Austausch und Miteinander. Beides ist angesichts der verheerenden Folgen durch das derzeit grassierende Corona-Virus nicht möglich. Der Kulturbereich ist in empfindlichen Maße von der Corona-Pandemie betroffen. Das Land hat rasch auf diese Notlage reagiert und ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um die existenzielle Bedrohung der Betroffenen abzufedern?, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra. ?Diejenigen, die am dringendsten darauf angewiesen sind, erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe.?Erste Hilfe in entstandenen Notsituationen können die von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur beschlossenen Soforthilfen für Kulturschaffende sein. Die Unterstützung beträgt 400 Euro pro Person. Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Sachsen-Anhalt, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Zuständig für die Vergabe ist das Landesverwaltungsamt. Hier sind innerhalb einer Woche bis Ende März ca. 700 Anträge registriert worden. Fortlaufend gehen weitere Anträge ein. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden.?Wir wissen, wie dringend diese Gelder von den Kulturschaffenden zur Existenzsicherung benötigt werden.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamts Thomas Pleye zur aktuellen Lage. ?Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Kulturreferates arbeiten mit Hochdruck an der Genehmigung der eingehenden Anträge.? Neben den Soforthilfen vom Land unterstützen Land und Bund Kulturschaffende mit weiteren Maßnahmen. So können Selbständige unbürokratisch und anrechnungsfrei Grundsicherung beantragen, zudem besteht die Möglichkeit, zur Entlastung von Sach- und Finanzaufwand die Hilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommen Hilfen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort. Auch Vereine können staatliche Unterstützung für ihre wirtschaftlichen Zweckbetriebe beantragen. Mit diesen Hilfsangeboten soll der vielfältigen Kulturszene ein Überleben gesichert werden. In die Verantwortung des Landesverwaltungsamtes fällt die Kulturförderung. Verschiedene bereits genehmigte Maßnahmen können auf Grund der Kontaktverbote nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden. Hier wird bei der Kontrolle des Fördermitteleinsatzes jeder Einzelfall sorgfältig geprüft, um Härtefälle zu vermeiden und Lösungswege zu finden.

Impressum

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Magdeburg, den 31.03.2020

Erste Soforthilfen an Kulturschaffende bewilligt und überwiesen

Heute sind die ersten Soforthilfen für Kulturschaffende, die wegen der Corona-Pandemie in Existenznöte geraten sind, vom Landesverwaltungsamt bewilligt und überwiesen worden.   Sachsen-Anhalt ist ein Land mit einem reichen kulturellen Erbe, aber auch einer vielfältigen, lebendigen Kunst- und Kulturszene. Auf Grund der angeordneten Kontaktsperren während der Corona-Pandemie sind alle öffentlichen Aktivitäten zum Erliegen gekommen.   ?Kultur lebt vom Austausch und Miteinander. Beides ist angesichts der verheerenden Folgen durch das derzeit grassierende Corona-Virus nicht möglich. Der Kulturbereich ist in empfindlichen Maße von der Corona-Pandemie betroffen. Das Land hat rasch auf diese Notlage reagiert und ein Soforthilfeprogramm aufgelegt, um die existenzielle Bedrohung der Betroffenen abzufedern?, so Staats- und Kulturminister Rainer Robra. ?Diejenigen, die am dringendsten darauf angewiesen sind, erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe.?   Erste Hilfe in entstandenen Notsituationen können die von der Staatskanzlei und Ministerium für Kultur beschlossenen Soforthilfen für Kulturschaffende sein. Die Unterstützung beträgt 400 Euro pro Person. Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler mit Erstwohnsitz in Sachsen-Anhalt, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller.   Zuständig für die Vergabe ist das Landesverwaltungsamt. Hier sind innerhalb einer Woche bis Ende März ca. 700 Anträge registriert worden. Fortlaufend gehen weitere Anträge ein. Anträge können bis zum 31. Mai 2020 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden. ?Wir wissen, wie dringend diese Gelder von den Kulturschaffenden zur Existenzsicherung benötigt werden.?, so der Präsident des Landesverwaltungsamts Thomas Pleye zur aktuellen Lage. ?Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Kulturreferates arbeiten mit Hochdruck an der Genehmigung der eingehenden Anträge.?   Neben den Soforthilfen vom Land unterstützen Land und Bund Kulturschaffende mit weiteren Maßnahmen. So können Selbständige unbürokratisch und anrechnungsfrei Grundsicherung beantragen, zudem besteht die Möglichkeit, zur Entlastung von Sach- und Finanzaufwand die Hilfen für Solo-Selbständige und Kleinunternehmer in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommen Hilfen von Verwertungsgesellschaften wie der VG Wort. Auch Vereine können staatliche Unterstützung für ihre wirtschaftlichen Zweckbetriebe beantragen. Mit diesen Hilfsangeboten soll der vielfältigen Kulturszene ein Überleben gesichert werden.   In die Verantwortung des Landesverwaltungsamtes fällt die Kulturförderung. Verschiedene bereits genehmigte Maßnahmen können auf Grund der Kontaktverbote nicht oder nicht wie geplant durchgeführt werden. Hier wird bei der Kontrolle des Fördermitteleinsatzes jeder Einzelfall sorgfältig geprüft, um Härtefälle zu vermeiden und Lösungswege zu finden.

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