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Halle (Saale), den 06.04.2020

Bisher keine Ablehnungen für Künstler-Soforthilfe

In der Stadt Halle gab es kritische Nachfragen von Künstlern in Bezug auf die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung gestellte Soforthilfe für Kunstschaffende. Diese wird auf Antrag vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Zurzeit liegen hier 1224 registrierte Anträge vor, täglich gehen weitere ein. Ca. ein Drittel der Anträge sind bereits beschieden und die Mittel wurden ausgezahlt.Bisher wurden keine Ablehnungen verschickt. In zahlreichen telefonischen und schriftlichen Beratungen für Betroffene wird durch das Landesverwaltungsamt auf die Voraussetzungen für eine Unterstützung hingewiesen.So legen die durch die Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt herausgegebenen Grundsätze zur Umsetzung des Programms ´Soforthilfe für Künstler` insbesondere fest, dass eine aktuell bestehende Versicherung bzw. Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse eine der Voraussetzungen für eine Förderung ist. Dies soll sicherstellen, dass ?die künstlerische oder schriftstellerische Tätigkeit ? erwerbsmäßig und nicht nur vorübergehend ausgeübt wird.? (vgl. Pressemitteilung Nr. 131/2020 des Staats- und Kulturministers vom 20.03.2020).

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