Weitere Maßnahmen in der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber des Landes Sachsen-Anhalt
Durch Allgemeinverfügung des Landkreises Harz vom 27. März 2020 wurden die Bewohner der Hauptstelle der Zentralen Anlaufstelle für Asylbewerber (ZASt) in Halberstadt (Landkreis Harz) unter Quarantäne gestellt, die von der zuständigen Gesundheitsbehörde angeordnete Quarantäne dauert an. Nach dem Infektionsschutzgesetz werden ab 16. April 2020, die Außenstellen einen Tag später beginnend, alle Bewohner der ZASt innerhalb von 14 Tagen alle zwei Tage auf das Coronavirus getestet. Das Landesverwaltungsamt organisiert die Durchführung der Maßnahmen. Für die Unterbringung der Bewohner der ZASt gilt bis auf Weiteres: 1. Positiv getestete Bewohner der ZASt werden im Objekt in Quedlinburg untergebracht, welches bereits als Quarantäneunterkunft in Betrieb ist. Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze in diesem Gebäude erfolgt die Unterbringung in der Landesaufnahmeeinrichtung Magdeburg. 2. Neuzugänge der ZASt Halberstadt werden in einem Mietobjekt in Halberstadt untergebracht. Durch das Landesverwaltungsamt wird die Einhaltung von Zimmerquarantäne gemäß § 1 SARS-CoV-2QuaV sichergestellt. 3. Schwangere werden mit ebenfalls nicht infizierten Familienangehörigen in einem landeseigenen Objekt in Benneckenstein (Harz) untergebracht. 4. Ältere und vorerkrankte Personen werden in der Außenstelle der ZASt in Halberstadt untergebracht. 5. Genesene Personen werden nach Ablauf der Quarantänezeit und nach Vorliegen eines negativen Testergebnisses sowie schriftlicher Aufhebung der Quarantäne durch das Gesundheitsamt in den Landkreisen und kreisfreien Städten untergebracht. 6. Zur Unterbringung oder Verteilung von Genesenen mit negativ getesteten Familienangehörigen im Familienverbund erfolgen gesonderte Abstimmungen.Impressum: LandesverwaltungsamtStabsstelle Kommunikation0345-5141246pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
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