Landesverwaltungsamt genehmigt Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Mansfeld-Südharz
Das Landesverwaltungsamt hat im zweiten Anlauf grünes Licht für die Haushaltssatzung 2020 des Landkreises Mansfeld-Südharz gegeben. Damit verfügt der Landkreis über die notwendige Rechtsgrundlage für sein wirtschaftliches Handeln. Allerdings ist die finanzielle Situation des Kreises äußerst angespannt, insbesondere durch die erfolgreichen Klagen mehrerer Städte gegen die Kreisumlage. Der vom Landkreis festgesetzte Höchstbetrag für Liquiditätskredite in Höhe von 80 Mio. Euro wurde vom Landesverwaltungsamt genehmigt. Zudem wurde die Genehmigung des Gesamtbetrages der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von rund 2,2 Mio. Euro erteilt, um neben dem Breitbandausbau mehrere notwendige Baumaßnahmen wie beispielsweise die Sanierung der Sekundarschule ?Heinrich Heine? Sangerhausen realisieren zu können.Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises durch eine gute Finanzplanung zu sichern. Dazu ist auch die Fortschreibung des aktuell beschlossenen Konsolidierungskonzeptes unumgänglich.
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