Pressemitteilung: 84/2020
Halle (Saale), den 08.10.2020

Öffentliche Auslegung von 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020

Überschwemmungsgebiet Goldbach wird festgesetzt

Für das Gewässer Goldbach vom Flusskilometer km 0+908 bis Mönchenmühle (km 26+892) soll zur Gewährleistung des Hochwasserschutzes ein Überschwemmungsgebiet festgesetzt werden.

Als Überschwemmungsgebiet werden gemäß dem Wassergesetz (WHG § 76 Abs. 2) Flächen festgesetzt, in denen statistisch einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis zu erwarten ist (HQ 100). Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt stellt die Überschwemmungsflächen dem Landesverwaltungsamt als Grundlage für die Erarbeitung und Visualisierung der Gebietskarten zur Verfügung. Die Ermittlung erfolgt im Ergebnis einer hydrodynamischen Modellierung und gibt die tatsächliche Situation wieder, die sich bei einem Hochwasser (HQ 100) einstellen würde.

Ab dem 19.10.2020 bis einschließlich 20.11.2020 haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, den Verordnungsentwurf und die Überschwemmungsgebietskarten im Landesverwaltungsamt einzusehen:

Landesverwaltungsamt
Dessauer Str. 70
Zimmer 200
06118 Halle (Saale)

Mo. – Do. von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr
Fr. und vor gesetzlichen Feiertagen von 09:00 bis 12:00 Uhr

Der Verordnungsentwurf sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes können mit Beginn der Auslegung auch auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes unter folgender Adresse abgerufen werden:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/service/ueberschwemmungsgebiete/

Damit Bürger, die nicht über einen Internetzugang verfügen, ebenfalls die Möglichkeit haben den Verordnungsentwurf einzusehen, wurde dem Landkreis Stendal sowie den betroffenen Städten und Gemeinden je eine Daten-CD mit den entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Daten werden bei den nachfolgenden Stellen während der Dienststunden öffentlich ausgelegt:

Landkreis Harz
Umweltamt - Untere Wasserbehörde
Friedrich-Ebert-Straße 42
38820 Halberstadt

Stadt Blankenburg (Harz)
Harzstraße 3
38889 Blankenburg (Harz)

Stadt Halberstadt
Domplatz 49
38820 Halberstadt

Verbandsgemeinde Vorharz
Markt 7
38828 Wegeleben

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann sich bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich zum Montag, den 07.12.2020, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Oberen Wasserbehörde (Landesverwaltungsamt) äußern.

Impressum Landesverwaltungsamt Pressestelle

Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)

Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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