Landesverwaltungsamt genehmigt dem Landkreis Börde den Nachtragshaushalt 2020/2021
Das Landesverwaltungsamt hat die Nachtragshaushaltssatzung 2020/2021 des Landkreises Börde genehmigt. Damit verfügt der Landkreis unter den aktuellen Rahmenbedingungen als einer der ersten im Land über einen genehmigten Haushalt.
„Die Handlungsfähigkeit der Kommunen ist gerade in Zeiten dieser Pandemie der wichtigste Baustein, um Projekte und Baumaßnahmen realisieren zu können.“, so Thomas Pleye, der Präsident des Landesverwaltungsamtes.
Mit dem Nachtrag setzte der Landkreis auch eine kommunalaufsichtliche Anordnung aus dem Vorjahr um, da sich bei der Prüfung des Doppelhaushaltes 2020/2021 für das aktuelle Jahr erheblicher Anpassungsbedarf ergab.
Die Bestätigung des nunmehr ausgeglichenen Ergebnishaushalts umfasst auch die für das Jahr 2021 geplante Kreditaufnahme in Höhe von rund 5,5 Mio. Euro sowie Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 5 Mio. Euro. Darüber hinaus wurden auch die gegenüber dem ursprünglichen Haushalt geänderten Kreisumlagesätze für das Jahr 2021 genehmigt.
Mit der Haushaltsgenehmigung können nun Projekte und Baumaßnahmen umgesetzt werden- ein Fokus liegt auf der Fortführung der Modernisierung und Digitalisierung der Schulen und Verwaltung. Neben der Anbindung aller Schulen an ein schnelles Internet durch den DigitalPakt profitieren u.a. auch die Gemeinschaftsschule Wanzleben sowie die Sarresporthalle Wanzleben von kommunalen Mitteln, die eine umfangreiche Sanierung ermöglichen. Des Weiteren kann das Verwaltungsgebäude Kronesruhe in Haldensleben den aktuellen Anforderungen entsprechend umgebaut werden.
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