Zwischenbilanz: Rund 75 % der Einrichtungen besucht – 29 Einrichtungen mit Mängeln
Heimaufsicht kontrolliert und berät zur Umsetzung der Testpflichten
Seit Mitte Januar kontrolliert die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes die Alten- und Pflegeheime im Land, um die Einhaltung der Test- und Hygienekonzepte zu überprüfen und gleichzeitig zu beraten.
„Nach nunmehr acht Wochen Kontroll- und Beratungstätigkeit können wir ein erstes Fazit ziehen. 355 von 470 stationären Pflegeeinrichtungen (gut 75 %) wurden auf die Einhaltung der Testpflichten kontrolliert. Dabei wurden die Beratungs-und Kontrolltätigkeit der Heimaufsicht vielerorts positiv aufgenommen. Zudem zeigte es sich, dass seitens der Einrichtungen nach wie vor ein erheblicher Beratungsbedarf nicht nur zu den Testpflichten besteht.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.
Insgesamt wurden in 29 Einrichtungen Verstöße gegen § 9 Abs. 2 oder 3 der jeweils gültigen Eindämmungsverordnung festgestellt. Zu den erfassten Mängeln zählten dabei die Unterschreitung der vorgegebenen Testintervalle, die Nichttestung bestimmter Personengruppen (Ärzte, Therapeuten etc.) und Dokumentationsmängel.
Wer in Sachsen-Anhalt seine Angehörigen in einem Alten- oder Pflegeheim besuchen möchte, muss sich seit dem 14.12.2020 vor Betreten des Heimes einem Corona-Test unterziehen. Nur bei einem negativen Ergebnis darf die Einrichtung dann betreten werden. Zudem muss sich das Pflegepersonal mindestens zweimal pro Woche per Schnelltest vor Dienstantritt auf eine eventuelle Corona-Infektion testen lassen. Mit dieser Teststrategie soll eine Verbreitung des Virus in den Einrichtungen verhindert werden.
Die bereits erfolgten Impfungen und das Kontrollieren der Einhaltung der Testpflichten führten in den letzten Tagen dazu, dass sich die Situation in den Einrichtungen wesentlich entspannt hat.
„Das ist natürlich eine positive Entwicklung und zeigt, dass die Kombination aus Impfen und Testen der richtige Weg ist. Es zeigt aber auch, dass unsere Maßnahmen notwendig waren und ein Beratungsbedarf seitens der Einrichtungen besteht nach wie vor. Diesen nehmen wir selbstverständlich sehr ernst und stehen den Einrichtungen weiterhin unterstützend zur Seite.“, so Pleye abschließend.
Landesweit leben derzeit rund 40.000 Menschen in den rund 470 stationären Pflegeeinrichtungen. Zum Schutz der Würde und der Interessen der Bewohner überprüft die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes die Pflegeinrichtungen regelmäßig unangekündigt die Einhaltung der Qualitätsanforderungen in den Pflegeeinrichtungen des Landes.
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