Impfen gegen das Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) nur noch in Ausnahmefällen
Sachsen-Anhalt frei von Rinderkrankheit Bovinen Virusdiarrhoe
Ab dem 1. April ist das Impfen von Rindern gegen die Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) - Infektion im gesamten Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt nur noch in Ausnahmefällen zugelassen. Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 26. März 2021 tritt am 1. April in Kraft. Alle notwendigen Informationen sind auf der Startseite des Landesverwaltungsamtes unter: www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de eingestellt.
Nachdem das Land Sachsen-Anhalt 2004 mit einer Landesverordnung als erstes Bundesland in die flächendeckende verpflichtende Bovine Virusdiarrhoe (BVD)-Tilgung eingestiegen ist und einige andere Länder diesem Beispiel gefolgt sind, entschied sich der Bund 2008 dies mit einem bundesweiten Verfahren zu regeln. Die konsequente Bekämpfung und Überwachung führte zu dem Ergebnis, dass es in Sachsen-Anhalt seit 2016 keine autochthone BVD-Infektion (im Land entstandene Pl-Tiere) mehr gab.
Die letzten BVD-Ausbrüche in den Jahren 2016 und 2017 ließen sich auf den Zukauf von Tieren, die sich außerhalb des Landes infiziert hatten, zurückführen. Seitdem ist BVD in Sachsen-Anhalt nicht mehr nachgewiesen worden.
Mit Datum vom 1. Dezember 2020 hat das Land Sachsen-Anhalt den Antrag auf Gewährung des Status „frei von BVD" als BVDV-seuchenfreie Region im Sinne des Art. 36 der Verordnung (EU) Nr. 2016/429 gestellt. Ein solcher Status ermöglicht es dann, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern die Rinderbestände in Sachsen-Anhalt vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen.
Eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Status „frei von BVD" ist gemäß Art. 72 Buchstabe f in Verbindung mit Anhang IV Teil VI Kapitel 2 Abschnitt 1 Buchstabe a der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2020/689 das Verbot der Impfung gegen BVDV für gehaltene Rinder.
Seit dem Inkrafttreten der nationalen BVDV-Verordnung am 1. Januar 2011 wurden in Sachsen-Anhalt Impfungen von Beständen nur im Einzelfall durchgeführt. Diese günstige epidemiologische Situation erlaubt den Erlass eines allgemeinen Impfverbotes ab dem 1. April 2021.
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