Gemeinden können Erstattungsleistungen beantragen
Straßenausbaubeiträge
Ab sofort können Gemeinden in Sachsen-Anhalt Erstattungsleistungen für Straßenausbaubeiträge beantragen. Dabei erstattet das Land den Gemeinden auf Antrag diejenigen Beträge, die ihnen unmittelbar dadurch entgehen, dass sie für bereits begonnene erforderliche Maßnahmen infolge des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge Beiträge in Bezug auf Verkehrsanlagen oder wiederkehrende Beiträge in Bezug auf Verkehrsanlagen nicht mehr erheben dürfen oder Erstattungen unter bestimmten Bedingungen vorzunehmen haben.
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat am 15. Dezember 2020 mit dem „Gesetz zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ beschlossen, dass die Gemeinden für bisher beitragspflichtige Straßenausbauvorhaben, bei denen die sachliche Beitragspflicht nach dem 31. Dezember 2019 entstanden ist, keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben dürfen.
Die konkreten Bedingungen für die Gewährung von Erstattungsleistungen hat das Landesverwaltungsamt allen Gemeinden in einem Rundschreiben mitgeteilt.
Zudem sind alle Informationen und die entsprechenden Antragsformulare im Internet unter
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kommunales-ordnung-verbraucherschutz-migration/kommunalrecht-kommunale-wirtschaft-und-finanzen/erstattungsleistungen/
hinterlegt.
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