Landesverwaltungsamt genehmigt dem Landkreis Harz die Haushaltssatzung 2021
Das Landesverwaltungsamt hat die Haushaltssatzung 2021 des Landkreises Harz genehmigt, womit der Landkreis nunmehr über die notwendige Rechtsgrundlage für sein künftiges wirtschaftliches Handeln verfügt.
Die Genehmigung umfasst:
- den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe von rund 3,5 Mio. Euro,
- den festgesetzten Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von rund 6,7 Mio. Euro und
Damit kann der Landkreis die Realisierung von Baumaßnahmen vorantreiben. Schwerpunkt bilden auch in diesem Jahr geplante Investitionen von 11,2 Mio. EUR in die Schulen u.a. für die Digitalisierung. Perspektivisch ist der Landkreis gehalten, weiterhin nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu handeln und für die kommenden Jahre die Leistungsfähigkeit des Landkreises insbesondere durch eine gute Finanzplanung weiter zu stärken.
Damit verfügen nun alle Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt über einen genehmigten Haushalt für das laufende Jahr.
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