Pressemitteilung: 43/2021
Halle (Saale), den 13.09.2021

Landesverwaltungsamt erkennt die „Bürgerstiftung Bitterfeld-Wolfen“ an

Das Landesverwaltungsamt als Stiftungsbehörde für die Stiftungen des bürgerlichen Rechts hat am 14. September 2021 die „Bürgerstiftung Bitterfeld-Wolfen“ anerkannt. Die entsprechende Urkunde wurde heute vom Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye an den Oberbürgermeister der Stadt Bitterfeld-Wolfen Armin Schenk und die Vorsitzende der neu gegründeten Stiftung Heidrun Dörfler überreicht. Mit der Anerkennung durch das Landesverwaltungsamt hat die Stiftung nunmehr den Status einer rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts.

In seiner Rede unterstrich Pleye die Bedeutung des Stiftergedankens für die Gesellschaft: „Stifter sind einzelne oder mehrere Menschen, auch Institutionen oder Unternehmen, die etwas verändern und bewegen wollen und dafür einen Teil ihres Vermögens zur Verfügung stellen. Das Engagement der Stiftungen ist meist auf Dauer angelegt. Das bringt auch ein Stück Beständigkeit in unsere schnelllebige Welt.“
Sie ist die 323. Stiftung des bürgerlichen Rechts, die im elektronischen Stiftungsverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt eingetragen wird, welches von Jedermann im Internet eingesehen werden kann. Insgesamt sind in Sachsen-Anhalt 350 Stiftungen registriert (siehe Tabelle).
Mit der Errichtung der Stiftung befinden sich im Landkreis Anhalt-Bitterfeld derzeit insgesamt 27 Stiftungen des bürgerlichen Rechts und die 15. Bürgerstiftung in Sachsen-Anhalt.

In der Präambel und der Stiftungssatzung heißt es:
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen ist eine im Jahr 2007 neu entstandene Stadt. In dieser Stadt engagieren sich Bürgerinnen und Bürger persönlich, in losen Netzwerken, in Vereinen, Stiftungen, Betrieben und darüber hinaus. Dieses Engagement zu bündeln, zu fördern, neu anzuregen und dabei die Entwicklung des Gemeinwesens zu stärken, ist das Ziel der Bürgerstiftung Bitterfeld-Wolfen. Die Stiftung will gemeinnützige Projekte in der Stadt unterstützen und die Lebensqualität in der Stadt fördern sowie zur Identifikation den Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Stadt beitragen.
Die Stiftung wirbt Zustiftungen und Spenden von Bürgern, Wirtschaftsunternehmen und Organisationen ein, bietet Raum, dass sich die Stadtgesellschaft durch Ideen und Zeit in die Stiftung einbringt.

Der Zweck der Stiftung ist die Förderung:
• der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe,
• der Bildung und Erziehung,
• der Kultur und Kunst,
• des Sports,
• der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes,
• des Umwelt- und Naturschutzes und Landschaftspflege,
• der Heimatpflege und der Heimatkunde einschl. des traditionellen Brauchtums,
• der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens;
• des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und
• das Einwerben von weiteren Mitteln für die Stiftung in der Stadt Bitterfeld-Wolfen.

„In Fortführung dieser Stiftungstradition in Bitterfeld-Wolfen hoffe ich sehr, dass die Errichtung der Bürgerstiftung hier zur weiteren Entwicklung einer regionalen Identität beiträgt. Das vielfältige Spektrum, das durch die Bürgerstiftung gefördert werden soll, soll auch künftig weiteres bürgerschaftliches Engagement freisetzen.“, so der Präsident abschließend.

Hintergrund und Zahlen
Das Referat Justitiariat, Stiftungen im Landesverwaltungsamt nimmt u.a. die Aufgaben der Stiftungsbehörde für die rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit Sitz im Land Sachsen-Anhalt wahr.

Hierzu zählen neben
- der Anerkennung neuer Stiftungen nach § 80 Abs. 2 BGB auch
- die Beratung von potentiellen Stiftern,
- die Beaufsichtigung und stiftungsrechtliche Beratung der derzeit bestehenden 323 Stiftungen einschl. ihrer Stiftungsorgane auf der Grundlage des Landesstiftungsgesetzes,
- die Führung des elektronischen Stiftungsverzeichnisses, die Erstellung von Bescheinigungen über die aktuelle Vertretungsbefugnis und
- die Prüfung der Jahresrechnungen der nicht kirchlichen 263 Stiftungen.
- Des Weiteren werden neben den eigenen amtlichen Recherchen auch Anfragen zu möglicherweise noch fortbestehenden Altstiftungen, die Feststellung ihrer Rechtsnatur bis hin zur Revitalisierung (Eintragung in das Stiftungsverzeichnis) durchgeführt und geprüft.

Während in den vergangen zwei Jahren relativ wenige Anträge auf Anerkennungen vorlagen,
z.B.:
2019 - Anerkennung von 3 Stiftungen des bürgerlichen Rechts
2020 - Anerkennung von 4 Stiftungen des bürgerlichen Rechts
sind im Jahr 2021 bisher schon 7 Stiftungen des bürgerlichen Rechts (siehe 2. Tabelle) anerkannt worden.

Impressum:


Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Anhänge zur Pressemitteilung