Pressemitteilung: 48/2021
Halle (Saale), den 29.09.2021

Baurecht für den südlichsten Abschnitt der A14-Nordverlängerung

Für den südlichsten Abschnitt der Nordverlängerung der Autobahn A 14 in Sachsen-Anhalt, die Verkehrseinheit (VKE) 1.1, besteht bestandskräftiges Baurecht. Nach langen Verhandlungen zwischen dem Kläger und dem beklagten Landesverwaltungsamt konnte unter Beteiligung der Landgesellschaft und der DEGES für die Bundesrepublik Deutschland ein für alle Seiten guter Kompromiss gefunden werden, der in einem Vergleich mit den Beteiligten mündete und zur Klagerücknahme seitens des Klägers führte.

„Heute ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt. Ich freue mich, dass nun ohne zeitaufwendiges Gerichtsverfahren eines der letzten Hindernisse gegen den Bau der A 14 durch die Altmark bis zur Ostsee aus dem Weg geräumt werden konnte. Nun kann es zügig und ohne Unterbrechung weitergehen. Für die Wirtschaft vor allem aber auch für die vielen Menschen in unserem Land, die sich die Fertigstellung der Trasse sehnlichst wünschen, ist dies ein wichtiges Signal. Die vielen Planerinnen und Planer haben einen guten Job gemacht, dass zahlt sich nun aus. Mein Dank gilt daher allen Beteiligten“, erklärte Sachsen-Anhalts Ministerin für Infrastruktur und Digitales, Dr. Lydia Hüskens.

„Nun kann die inzwischen entstandene Lücke auf der Autobahn nach Norden von etwas mehr als 11 km zwischen den Anschlussstellen Dahlenwarsleben und Wolmirstedt geschlossen werden“, zeigte sich Thomas Pleye, Präsident des Landesverwaltungsamtes erfreut und dankte auch seinen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, „die sehr engagiert gearbeitet haben“.

Damit ist von ca. 97 km Gesamtstrecke in Sachsen-Anhalt nur noch der ca. 17 km lange Teilabschnitt der A 14 zwischen Osterburg und Seehausen (VKE 2.2) nicht bestandskräftig, da hier noch ein Rechtsstreit vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist.

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