Landesverwaltungsamt gibt Einblick in die Tätigkeit der Heimaufsicht und veröffentlicht Bericht des Jahres 2021
Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – unter diesem Motto stand für den Bereich der Heimaufsicht im Landesverwaltungsamt auch das Jahr 2021. Mit Ausbruch der Corona-Pandemie herrschte in den Alten- und Pflegeheimen des Landes der Ausnahmezustand. Das dominierende Thema war damit auch für die Heimaufsicht seit März 2020 die pandemische Lage.
Unter normalen Bedingungen kontrolliert die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes die Pflegeinrichtungen regelmäßig und zumeist unangemeldet. Doch auch im Jahr 2021 mussten die Prioritäten zugunsten der Sicherheit und des Infektionsschutzes der Bewohnerinnen und Bewohner neu definiert werden.
Diese besondere Situation schlägt sich auch in der Statistik der Heimaufsicht nieder, die seit 2004 alle zwei Jahre und seit 2011 jedes Jahr in den genannten Berichten veröffentlicht wird. Die Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt hat die Ergebnisse ihrer Arbeit des vergangenen Jahres in ihrem 14. Tätigkeitsbericht zusammengefasst. So erhöhte sich die Zahl der Kontrollen und Beratungen erheblich, ebenso die Anzahl der Beschwerden und Mängelfeststellungen (siehe Tabelle).
„Diese Zahlen sind natürlich auf die außergewöhnliche Situation in den letzten zwei Jahren zurückzuführen – aber nicht nur.“, erläutert der der Präsident des Landesverwaltungsamtes heute bei der Präsentation des Zahlenwerkes. „Ein verändertes Bewusstsein und Sensibilität für Dinge, die im Pflegealltag nicht hingenommen werden müssen, führt unter anderem dazu, dass von Angehörigen öfter und mit mehr Nachdruck Missstände gemeldet werden.“, so Pleye weiter.
Auch werden immer öfter von Mitarbeitern der Pflegeeinrichtungen selbst Mängel bei der Heimaufsicht angezeigt. Zu einem großen Teil sind diese jedoch nicht auf den Mangel an Willen, Kompetenz oder Engagement zurückzuführen, sondern auf den Personalnotstand.
„Der Personalnotstand wird uns auch in diesem Jahr viel Kopfzerbrechen bereiten, zwar wird es für die Pflegerinnen und Pfleger ab September eine tarifgerechte Entlohnung geben und hoffentlich zu einer besseren Personalausstattung führen, dennoch wird die Fachkräftegewinnung in diesem Bereich ein großes Thema für die Träger und Einrichtungen bleiben.“
Das Corona-Virus wird davon unabhängig weiterhin im Fokus der Heimaufsicht stehen, doch in diesem Bereich lässt sich ein positiver Ausblick wagen. Die Heime sind inzwischen zu routinierten Krisenmanagern geworden. Bei erneuten eventuellen Ausbrüchen wissen alle Beteiligten, was zu tun ist, notwendige Abläufe sind inzwischen bei allen aus der Not heraus zur Routine geworden.
Eine große Herausforderung bestand vor allem darin, den Spagat zwischen dem Schutz der Bewohner und dem Verhindern von Einsamkeit zu schaffen. Hier haben die Heime viele kreative Lösungen entwickelt.
„Unser Fazit: die Heime in Sachsen-Anhalt sind an der Pandemie gewachsen. Die größte Herausforderung ist und bleibt die Fachkräftegewinnung.“, so Pleye abschließend.
Rückblick auf das Jahr 2021
Mitte Januar 2021 begann die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes mit ihren zielgerichteten Kontrollen in den Alten- und Pflegeheime im Land, um die Einhaltung der Test- und Hygienekonzepte zu überprüfen und gleichzeitig zu beraten.
Innerhalb von knapp drei Monaten wurden alle 470 stationären Pflegeeinrichtungen auf die Einhaltung der Testpflichten kontrolliert. Dabei wurden die Beratungs-und Kontrolltätigkeit der Heimaufsicht vielerorts positiv aufgenommen. Zudem zeigte es sich, dass seitens der Einrichtungen ein erheblicher Beratungsbedarf nicht nur zu den Testpflichten bestand.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye.
Insgesamt wurden in 35 Einrichtungen Verstöße gegen § 9 Abs. 2 oder 3 der jeweils gültigen Eindämmungsverordnung festgestellt. Zu den erfassten Mängeln zählten dabei die Unterschreitung der vorgegebenen Testintervalle, die Nichttestung bestimmter Personengruppen (Ärzte, Therapeuten etc.) und Dokumentationsmängel.
Wer in Sachsen-Anhalt seine Angehörigen in einem Alten- oder Pflegeheim besuchen wollte, musste sich seit dem 14.12.2020 vor Betreten des Heimes einem Corona-Test unterziehen. Nur bei einem negativen Ergebnis durfte die Einrichtung dann betreten werden. Zudem musste sich das Pflegepersonal mindestens zweimal pro Woche per Schnelltest vor Dienstantritt auf eine eventuelle Corona-Infektion testen lassen. Mit dieser Teststrategie sollte eine Verbreitung des Virus in den Einrichtungen verhindert werden.
Landesweit leben derzeit rund 40.000 Menschen in den rund 470 stationären Pflegeeinrichtungen. Zum Schutz der Würde und der Interessen der Bewohner überprüft die Heimaufsicht des Landesverwaltungsamtes die Pflegeinrichtungen regelmäßig unangekündigt die Einhaltung der Qualitätsanforderungen in den Pflegeeinrichtungen des Landes.
Vergleichsdaten
|
2021 |
2020 |
2019 |
Zahl der Einrichtungen |
704 |
723 |
704 |
Plätze in Stationären Einrichtungen |
39.093 |
39.282 |
39.742 |
Plätze in Sonstigen nicht selbstorganisierten Wohnformen |
2.166 |
2.030 |
1.321 |
Beratungen |
884 |
777 |
527 |
Prüfungen insgesamt |
864 |
225 |
568 |
davon Regelprüfungen angemeldet unangemeldet |
241 79 162 |
92 80 12 |
313 78 235 |
davon Anlassprüfungen angemeldet unangemeldet |
605 48 524 |
114 38 76 |
190 42 148 |
bei den Prüfungen vorgefundene Mängel: |
|
|
|
Personelle Anforderungen wie Fachkraftpräsenz, Leitungs- und Mitarbeiterqualifikation und Personalausstattung |
235 |
93 |
202 |
Pflege und Betreuung, Pflegequalität, freiheitsentziehende Maßnahmen, Pflegedurchführung |
222 46
17 33 |
68 13
5 12 |
150 21
4 21 |
Hauswirtschaft und Hygiene |
126 |
16 |
52 |
ordnungsrechtliche Maßnahmen: |
|
|
|
Mängelberatungen gesamt |
461 |
140 |
363 |
Anordnungen bei erheblichen Mängeln |
0 |
0 |
1 |
Aufnahmestopps |
0 |
1 |
0 |
Untersagungen |
0 |
0 |
0 |
Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheide) |
0 |
5 |
2. |
Hintergrund:
Das Landesverwaltungsamt ist für die Durchführung des Gesetzes über Wohnformen und Teilhabe des Landes Sachsen-Anhalt (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG LSA) und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen zuständig. Es hat dabei insbesondere stationäre Einrichtungen und sonstige nicht selbstorganisierte Wohnformen für ältere und pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen hinsichtlich der Einhaltung der Qualitätsanforderungen zu überwachen (Heimaufsicht).
Mehr Daten aus dem Jahr 2021 finden Sie in unserem Tätigkeitsbericht.
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