Neues Naturschutzgebiet „Seeländereien bei Frose“ im Landkreis Salzlandkreis
Der Salzlandkreis bekommt ein neues Naturschutzgebiet. Naturschutzgebiete sind nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen erforderlich ist.
Das wertvolle Feuchtgebiet „Seeländereien bei Frose“ soll nun als Naturschutzgebiet NSG0398 im Salzlandkreis verordnet werden. Die „Seeländereien bei Frose“ sind ein bedeutendes Brutgebiet für zahlreiche Vogelarten mit einer herausragenden Stellung als Rast- und Nahrungsplatz für durchziehende Zugvögel. Mehr als 200 Vogelarten wurden hier bisher beobachtet, zudem wurden die Bruten von 100 Arten innerhalb des Gebietes registriert. Um dieses einzigartige Feuchtbiotop erhalten und besser schützen zu können, soll die Ausweisung als Naturschutzgebiet erfolgen.
Die geplante Ausweisung des Naturschutzgebietes setzt ein öffentliches Beteiligungsverfahren voraus, in dem Eigentümer und Eigentümerinnen, Bürger und Bürgerinnen, Trägern öffentlicher Belange, anerkannten Naturschutzvereinigungen und Interessengruppen die Möglichkeit gegeben wird, sich zu dem Entwurf der Naturschutzgebietsverordnung zu äußern.
Der Entwurf der Verordnung und die Karten werden
- im Landesverwaltungsamt in Halle (Saale), Dessauer Straße 70 sowie
- in der Stadtverwaltung Aschersleben, Markt 1, 06449 Aschersleben und
- in der Stadtverwaltung Seeland, Lindenstraße 1, 06469 Seeland
vom 21. August bis 22. September 2023 zur Einsichtnahme ausliegen. Bis zum 6. Oktober 2023 können die Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingereicht werden.
Parallel zu der herkömmlichen Form der Auslegung werden alle Verordnungsdokumente einschließlich der dazugehörigen Karten online bereitgestellt. Somit besteht die Möglichkeit, auch die Stellungnahmen online unter https://www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/ * einzureichen. Eine zusätzliche schriftliche Einreichung ist nicht notwendig. Die hier bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich vollumfänglich der gedruckten Fassung der Verordnung und stehen Ihnen auch zum Download zur Verfügung. Das Landesverwaltungsamt empfiehlt diesen Service zu nutzen.
*Dies geschieht in einem gebündelten Verfahren mit der Überarbeitung der Alt-Naturschutzgebiete aus DDR-Zeiten. Aus diesem Grund ist der online-Zugang mit der Bezeichnung LVwA-altnsg beschriftet.
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