Pressemitteilung: 80/2023
Halle (Saale), den 21.09.2023

24. September ist Tag der Gehörlosen

Menschen in aller Welt begehen jeweils am letzten Sonntag im September den „Internationalen Tag der Gehörlosen". Rund 80.000 Menschen in Deutschland sind gehörlos. In Sachsen-Anhalt sind derzeit 1146 gehörlose Menschen registriert, die das so genannte Gehörlosengeld beziehen.

Ursprünglich waren im Landesblinden- und Gehörlosengeldgesetz feste Beträge für das Gehörlosengeld geregelt. Mit der Gesetzesänderung im Januar 2019 wurde eine Dynamisierung des Gehörlosengeldes in Anlehnung an die jährliche Rentenanpassung festgelegt. Seitdem steigt das Gehörlosengeld jährlich zum Juli des jeweiligen Jahres. Derzeit liegt die Unterstützung bei monatlich 61,30 Euro. Diese wird vom Landesverwaltungsamt ausgezahlt.

„Dieser Tag ist wichtig, um auf dieses Thema aufmerksam zu machen. Gehörlose Menschen sind oft von allgemeinen Kommunikationsmöglichkeiten ausgeschlossen. Kommunikation ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung, um eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.“, so die Vizepräsidentin des Landesverwaltungsamtes Yana Mark.

Mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Sachsen-Anhalt (BGG LSA) sind seit 2021 alle öffentlichen Stellen in Sachsen-Anhalt dazu verpflichtet, sukzessive ihre Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten.

„Hier sind wir in der Umsetzung bereits ein gutes Stück vorangekommen und werden dabei weiterhin von der Landesfachstelle für Barrierefreiheit beraten und unterstützt.“, so Mark weiter.

So sind bereits alle Internet-Seiten des Landesverwaltungsamtes barrierearm und zu einem großen Prozentsatz auch barrierefrei.

 

Hintergrund:

Der „Internationale Tag der Gehörlosen" wurde im Jahr 1951 vom Weltverband der Gehörlosen (WFD) ins Leben gerufen und wird seit Mitte der 1970er-Jahre auch in Deutschland begangen. Viele Gehörlosen-Verbände nehmen den Tag zum Anlass, um auf die Situation der bundesweit ca. 80.000 gehörlosen Menschen aufmerksam zu machen und für die Gebärdensprache zu werben.

Gebärdensprache 2021 als Immaterielles Kulturerbe anerkannt

Etwa 250.000 nutzen die Deutsche Gebärdensprache, kurz DGS, darunter auch Schwerhörige und Menschen mit elektronischer Hörprothese. Die DGS verwendet Handbewegungen – die Gebärden – aber auch Mimik, Mundbewegungen und Körperhaltung. Sie hat ein umfangreiches Vokabular und eine eigene Grammatik, die anderen Regeln folgt als die der deutschen Laut- und Schriftsprache. In ihrer Komplexität sind die beiden vergleichbar.

Erst im April 2002 hat das deutsche Behindertengleichstellungsgesetz die Deutsche Gebärdensprache offiziell als eigenständige Sprache anerkannt. In Neuseeland, Simbabwe, Papua-Neuguinea und Südkorea ist die Gebärdensprache auch Amtssprache. 

Inzwischen wurde die Deutsche Gebärdensprache (DGS) im März 2021 zum Immateriellen Kulturerbe erklärt und damit von der Deutschen Unesco-Kommission als "soziales und kulturelles Fundament der deutschen Gehörlosengemeinschaft" anerkannt. Der Wortschatz der DGS umfasst 250.000 Gebärden. Dennoch handelt es sich nicht etwa um eine Zeichensprache, sondern um eine eigene Sprache mit eigener Grammatik. So existiert in jedem Land eine nationale Gebärdensprache, in der wiederum regionale Dialekte existieren. Im Gegensatz zur Lautsprache fordert sie ständigen Blickkontakt und verlegt die Bedeutung des Lautes auf die von Mimik und Gestik. Auch Hörende können sie erlernen und so Barrieren überwinden helfen.

 

Statistische Angaben

Entwicklung der Zahl der Bezieher von Gehörlosengeld in Sachsen-Anhalt:

Stichtag

Anzahl der Leistungsbezieher

31.12.2013

1.354

31.12.2014

1.334

31.12.2015

1.300

31.12.2016

1.272

31.12.2017

1.250

31.12.2018

1.232

31.12.2019

1.208

31.12.2020

1.199

31.12.2021

1.172

31.12.2022

1.159

31.08.2023

1.146

 

In Sachsen-Anhalt gibt es mehrere Beratungsstellen für Gehörlose, Gehörlosen- und Gehörlosensportvereine sowie Selbsthilfegruppen:

Beratungsstellen für Hörbehinderte

Magdeburg

Beratungsstelle für Hörbehinderte

Ferdinand-Schrey-Str. 22

39122 Magdeburg

 

 

Stendal

Beratungsstelle für Hörbehinderte e.V.

Dr.-Kurt-Schuhmacher-Str. 23

39576 Stendal

 

 

Halberstadt

Beratungsstelle für Hörbehinderte e.V.

Voigtei 38

38820 Halberstadt

 

 

Gehörlosensportverband

 

Halle

Unstrutstr. 19

06122 Halle

 

 

Landesarbeitsgemeinschaft für Gebärdensprachdolmetscher

 

Halle

Unstrutstr. 19

01622 Halle

 

 

Gehörlosenvereine - organisiert in der Gehörlosengemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V.

 

Standorte in Magdeburg, Wittenberg, Stendal, Merseburg, Halle, Dessau, Köthen

 

 

 

Selbsthilfegruppe Gehörlose in Sachsen-Anhalt (GLiSA)

 

Treffpunkt abwechselnd in Halle und Magdeburg, 1x im Monat

 

https://www.kontaktstelle-shg.de/glisa/

 

 

 

Selbsthilfekontaktstelle

 

 

Zeitz

https://www.selbsthilfekontaktstellen-lsa.de/selbsthilfegruppen/gehoerlose-und-ertaubte/

 

Impressum:


Landesverwaltungsamt
Pressestelle
Ernst-Kamieth-Straße 2
06112 Halle (Saale)
Tel: +49 345 514 1244
Fax: +49 345 514 1477

Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

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