Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 Anträge auf Zulassung zur Briefwahl
Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 002/05 Landeswahlleiter - Pressemitteilung Nr.: 002/05 Magdeburg, den 18. August 2005 Wahl zum 16. Deutschen Bundestag am 18. September 2005 Anträge auf Zulassung zur Briefwahl In der Bundesrepublik Deutschland ist es ein guter demokratischer Brauch, dass die Wähler am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal persönlich abgeben. Der Landeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass jedoch in bestimmten Ausnahmefällen auch die Stimmabgabe mit Briefwahl zugelassen ist. Zu diesen Ausnahmen zählt nach dem Bundeswahlgesetz, wenn sich zum Beispiel ein wahlberechtigter Bürger am Wahltag, d.h. am 18. September 2005, aus wichtigen Grunde, beispielsweise wegen einer Urlaubsreise, nicht in seiner Wohngemeinde aufhält. Auch aus beruflichen Gründen sowie bei Krankheit, hohem Alter oder körperlichen Gebrechen ist die Briefwahl zugelassen, wenn der Wahlberechtigte den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Für die Briefwahl muss der Wahlberechtigte bei seiner zuständigen Gemeinde einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines stellen. Der Antrag kann schriftlich, aber auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form gestellt werden. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die jeder in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält, befindet sich ein Vordruck für den Wahlscheinantrag. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 16. September 2005, 18 Uhr, und in besonderen Ausnahmefällen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragt werden. Achtung: Den Antrag auf Briefwahlunterlagen muss der Wahlberechtigte entweder selbst bei seiner zuständigen Gemeinde (Wahlamt) abgeben oder diesen seiner Gemeinde freigemacht übersenden. Der Antrag sollte unverzüglich nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden, damit die Gemeinde die Unterlagen für die Briefwahl (Stimmzettel, blauer Wahlumschlag, Wahlschein, roter Wahlbriefumschlag und Merkblatt für die Briefwahl) rechtzeitig aushändigen oder an die im Antrag angegebene Adresse übersenden kann. Impressum: Der Landeswahlleiter Sachsen-Anhalt - Geschäftsstelle Pressestelle Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 391112 Magdeburg Tel: (0391) 567 - 5183 Fax: (0391) 567-5575 Mail: lwl@mi.lsa-net.de
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