(LG DE) Sitzungen in den Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2010:
Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 017/10 Landgericht Dessau-Roßlau - Pressemitteilung Nr.: 017/10 Dessau-Roßlau, den 2. August 2010 (LG DE) Sitzungen in den Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau im Monat August 2010: Vorbehaltlich etwaiger Änderungen beginnen im August 2010 am Landgericht Dessau-Roßlau folgende weitere Hauptverhandlungen: 17.08.2010 Die 2. Strafkammer beginnt um 9:00 Uhr eine Berufungsverhandlung gegen einen 22 Jahre alten, mehrfach vorbestraften Zerbster, dem vorgeworfen wird, am Abend des 22.09.2008 gemeinsam mit einem zwischenzeitlich rechtskräftig Verurteilten einen Dritten unter einem Vorwand in Dessau-Waldersee in eine abgelegene Umgebung gelockt und diesem dann unter Verabreichen von Schlägen dessen Fahrzeug entwendet zu haben. Das Amtsgericht hatte hierfür wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 7 Monaten verhängt. Der Mitangeklagte hatte 2 Jahre und 10 Monate erhalten. Ebenfalls ab 9.00 Uhr entscheidet die 1. Strafkammer über die Berufung eines dann 21 Jahre alten Dessauers, der wegen des gemeinschaftlichen Diebstahls in 2 Fällen, des Diebstahls in 3 Fällen, des versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls und des versuchten Diebstahls sowie der vorsätzlichen Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils zu einer Einheitsjugendstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden war. Folgende Taten werden ihm zur Last gelegt: 09.03.2007: gemeinschaftliche Entwendung zweier 5-Liter-Kanister Benzin, zweier Notstromaggregate, dreier Akkuschrauber und einer Axt aus einem Baucontainer in Zschornewitz; März 2007: gewaltsames Eindringen auf ein Betriebsgelände in Zschornewitz, Ausgraben eines Kabels, um dieses für 500 ¿ zu verwerten; 12.01.2008: Überwinden eines Zauns mit einer Mittäterin zu einem Firmengelände in Zschornewitz, um dort Buntmetall zu entwenden; die Wegnahme wurde durch einen Zeugen verhindert; 27.01.2008: wie zuvor, jedoch allein; Ziel des Diebstahls sollen diesmal Elektrokabel aus Kupfer gewesen sein; 13.08.2007 ¿ 18.09.2007: durch 3 Taten Entwendung von insgesamt 180 kg Kupferkabel im Gesamtwert von ca. 160 ¿ auf einem Betriebsgelände in Zschornewitz. Diese Straftaten sollen jeweils zur Erzielung einer nicht nur vorübergehenden Einnahmequelle gewesen sein. Am 13.03.2008 soll der Angeklagte einem anderen derart mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben, dass der Geschädigte eine Platzwunde an der Augenbraue davon getragen haben soll. Auch die 7. Strafkammer beginnt um 9:00 Uhr eine Berufungsverhandlung aufgrund der Berufung eines 36 Jahre alten, mehrfach auch einschlägig vorbestraften, in diesem Falle geständigen Leipzigers, der vom Amtsgericht Zerbst ¿ Strafrichter ¿ am 24.03.2010 wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in der Gemarkung Cobbelsdorf zu einer Bewährungsstrafe von 4 Monaten verurteilt worden war. Ab 11:00 Uhr entscheidet die 1. Strafkammer im Rahmen einer Berufungsverhandlung hinsichtlich der Tat eines ebenfalls dann 21-Jährigen aus Wittenberg, der seit seiner Strafmündigkeit wiederholt strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, den das Amtsgericht Wittenberg ¿ Jugendrichterin ¿ unter Einbeziehung weiterer Urteile wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und Waffen zu einer Einheitsjugendstrafe von 10 Monaten verurteilt hatte, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Angeklagte soll am 09.12.2009 0,5 g Cannabis und Konsumutensilien sowie einen Schlagring in seiner Wohnung in Wittenberg aufbewahrt haben, was er auch eingeräumt hat. Die Berufung wurde durch die Staatsanwaltschaft eingelegt. 18.08.2010 Die 2. Strafkammer verhandelt ab 09:00 Uhr gegen einen nunmehr 30-jährigen Dessauer, dem die Staatsanwaltschaft ursprünglich Betrug als Bandenmitglied vorgeworfen hatte. Der vielfach vorbestrafte Angeklagte soll am 26.05.2007 gemeinsam mit einer Unbekannten in einem Dessauer Baumarkt zwei Kartons zweier Plasmabildschirme mit den Preisschildern zweier Liegestühle versehen und so erreicht haben, dass sie lediglich einen Bruchteil des Kaufpreises der Fernseher (54,99 ¿ bzw. 87,89 ¿ statt jeweils 1.239 ¿) an der Kasse entrichteten. Dass sie hierbei als Mitglied einer Bande handelten, sah das Amtsgericht nicht als erwiesen an. Da der Angeklagte jedoch Bewährungsversager sei und aufgrund der hohen Rückfallgeschwindigkeit komme eine Aussetzung der Strafvollstreckung nicht mehr in Betracht. Für den 27.08.2010, 9:00 Uhr, ist die Fortsetzung geplant. 19.08.2010 Die 7. Kammer befindet ab 9:00 Uhr über eine Berufung eines 31-jährigen Kötheners, der wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines weiteren Urteils durch das Amtsgericht Köthen ¿ Strafrichterin - zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt wurde. Er soll am 05.11.2009 in Köthen, OT Baasdorf, einen anderen wegen des Verdachts der vormals ehebrecherischen Beziehung zur geschiedenen Ehefrau des Angeklagten mehrfach Faustschläge ins Gesicht versetzt haben, wodurch der Geschädigte eine Kopfplatzwunde und mehrere Prellungen am Körper erlitten haben soll. Der Angeklagte soll dabei in Begleitung zweier weiterer Personen als ¿Geleitschutz¿ gewesen sein. Die Verhandlung soll am 06.09.2010 ab 9:00 Uhr fortgesetzt werden. 20.08.2010 Sowohl der seit 1985 vielfach strafrechtlich, auch einschlägig, in Erscheinung getretene (41 Jahre alt) gebürtige Dessauer (nunmehr in Gräfenhainichen lebend) als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ¿ Strafrichter ¿ vom 18.03.2010 eingelegt, durch das der Angeklagte wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Gräfenhainichen (Tatzeit: 02.09.2009) zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt worden war. Ferner hat das Amtsgericht eine zweijährige Sperre zur Erteilung der Fahrerlaubnis verhängt. Dieser Sachverhalt steht ab 9:00 Uhr zur Überprüfung vor der 3. Strafkammer. Ferner befasst sich die 3. Strafkammer ab 13:00 Uhr mit der Berufung einer 27 Jahre alten Köthenerin, die am 07.05.2010 durch die Strafrichterin des Amtsgerichts Köthen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Monaten wegen dreimaligen Fahrens in einem Zug ohne gültigen Fahrausweis (= Erschleichen von Leistungen) im Zeitraum 19.11.2009 bis 26.01.2010 verurteilt worden war. Die geständige Angeklagte stand zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Taten unter Bewährung. 23.08.2010 Die 3. Strafkammer wendet sich ab 9:00 Uhr einem Urteil des Amtsgerichts Köthen ¿ Strafrichterin ¿ vom 19.02.2010 zu, durch das ein 23 Jahre alter Köthener wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden war. Ferner wurde ein 1-monatiges Fahrverbot ausgesprochen. Er soll am 26.10.2008, 5:30 Uhr, im Umfeld einer Schlägerei mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 % o in Köthen ein Fahrzeug gelenkt haben, obwohl er seine Fahruntüchtigkeit hätte erkennen können und müssen. 24.08.2010 Ab 9:00 Uhr verhandelt die 3. Strafkammer über die Berufung eines 34 Jahre alten gebürtigen Kirgisiers, den das Amtsgericht Wittenberg - Strafrichter ¿ am 14.01.2010 wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in 3 Fällen sowie Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt hat. Der jetzt in Wittenberg-Piesteritz lebende, mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll zunächst am 07.05.20009 alkoholisiert in einer Wittenberger Bäckerei gegenüber Kunden und der Verkäuferin Ausführungen über das Dritte Reich gemacht haben, wobei er abschließend ¿Heil Hitler¿ gerufen und den Arm entsprechend erhoben haben soll. Im Anschluss soll er den Eingang eines Blumenladens besetzt und nachdem er zum Gehen aufgefordert worden war sein Gesäß entblößt und es der Verkäuferin entgegen gehalten haben. Am 09.05.2009 soll er in alkoholisiertem Zustand sowohl gegenüber Bürgern als auch gegenüber Polizeibeamten den Hitlergruß in Wort und Geste entboten haben, wobei er auch das auf seiner Brust tätowierte Hakenkreuz gezeigt haben soll. 25.08.2010 Die 2. Strafkammer beginnt ab 9:00 Uhr eine Berufungsverhandlung bezüglich eines Urteils des Amtsgerichts Dessau-Roßlau - Jugendschöffengericht ¿ vom 25.02.2010, durch das u. a. ein 17 Jahre alter, mehrfach einschlägig strafrechtlich in Erscheinung getretener, in Duisburg lebender Angeklagter wegen gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung weiterer Urteile zu einer Einheitsjugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten (Vollstreckung ausgesetzt zur Bewährung) verurteilt worden war. Er soll am 19.06.2008 im Gedränge nach einem Public Viewing im Rathausinnenhof Dessau-Roßlau auf Höhe der Friedensglocke gemeinschaftlich mit zwei weiteren Mitangeklagten zwei Personen durch Schläge und Dritte verletzt haben, wobei auch ein Schlagstock verwendet worden sein soll. Für den 03.09.2010, 9:00 Uhr, ist ein Fortsetzungstermin geplant. Ebenfalls ab 9:00 Uhr verhandelt die 7. Strafkammer über die Berufung des 32 Jahre alten Angeklagten aus Gossa und der Staatsanwaltschaft, die sich gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg ¿ Strafrichter ¿ vom 01.06.2010 wenden, durch das der Angeklagte wegen Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und einem Monat verurteilt worden war. Der Angeklagte soll am 29.03.2010 alkoholisiert seine Ehefrau derart gewürgt haben, dass diese fast das Bewusstsein verloren und sichtbare Würgemale davon getragen haben soll. Im Anschluss soll er gedroht haben, die Ehefrau und deren in Kasachstan lebenden Eltern umzubringen. Der Angeklagte ist u. a. wegen anderer Körperverletzungshandlungen zum Nachteil seiner Ehefrau bereits vorbestraft. 26.08.2010 Ab 9:00 Uhr beginnt vor der 7. Strafkammer eine weitere Berufungsverhandlung. Ein 30 Jahre alter, in Bernburg wohnhafter Angeklagter war am 15.12.2009 durch das Amtsgericht Dessau-Roßlau ¿ Schöffengericht ¿ wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 27 Fällen an 3 Abnehmer im Zeitraum von April 2008 bis Dezember 2008 mit einem Gesamtgewinn von 168 ¿ zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Berufung führt die Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens anstrebt. Ein Fortsetzungstermin ist für den 13.09.2010, 13:15 Uhr, anberaumt. 27.08.2010 Ab 9:00 Uhr entscheidet die 3. Strafkammer über die Berufung einer 24-jährigen gebürtigen Magdeburgerin, die durch das Urteil des Amtsgerichts Dessau-Roßlau ¿ Strafrichter - vom 31.03.2010 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Sie soll durch tätliches Eingreifen versucht haben, die Identitätsfeststellung bezüglich ihres Lebensgefährten durch zwei Polizeibeamte, die sie zuvor wegen einer Auseinandersetzung selbst angefordert hatte, zu verhindern. Ein 30 Jahre alter gebürtiger Leipziger, der zahlreich, auch einschlägig, vorbestraft ist, wendet sich ebenfalls vor der 3. Strafkammer gegen ein Urteil des Amtsgerichts Köthen ¿ Strafrichterin ¿ vom 31.05.2010, durch das er während laufender Bewährungszeit wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis am 14.12.2009 in Köthen zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt worden war. Ferner wurde eine Fahrerlaubnissperre von einem Jahr angeordnet (Verhandlungsbeginn: 13:00 Uhr). 31.08.2010 Der Monat wird ab 9:00 Uhr durch eine Berufungsverhandlung der 7. Strafkammer abgeschlossen, die den Tatvorwurf der Sachbeschädigung gegenüber einem 33-jährigen Angeklagten zum Gegenstand hat. Dem vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, am 26.07.2009 anlässlich einer Beziehungsstreitigkeit in Wittenberg aus Wut derart gegen einen Pkw getreten zu haben, dass ein Schaden von 614,20 ¿ entstanden sein soll. Eine Fortsetzung ist für den 03.09.2010 ab 9:00 Uhr geplant. Ferner werden noch folgende Fortsetzungstermine bekannt gegeben: Das Verfahren vor der 6. Strafkammer betreffend einen 36 Jahre alten, zur Tatzeit im Maßregelvollzug befindlichen Bitterfelder, dem Freiheitsberaubung, Vergewaltigung und Körperverletzung seiner ehemaligen Freundin vorgeworfen wird, wird voraussichtlich am 11.08.2010, 8:00 Uhr, 20.08.2010, 9:00 Uhr, 13.09.2010, 8:00 Uhr, 27.09.2010, 13:00 Uhr, 29.09.2010, 13:00 Uhr sowie 18.10.2010 und 03.11.2010, jeweils 9:00 Uhr, fortgesetzt. Regine Förger stellv. Pressesprecherin Impressum: Landgericht Dessau-Roßlau Pressestelle Willy-Lohmann-Str. 29 06844 Dessau-Roßlau Tel: (03 40) 2 02 14 45 Fax: (03 40) 2 02 14 42, 2 02 14 30 Mail: pressestelle@lg-de.justiz.sachsen-anhalt.de
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