(LG DE) Urteil gegen drei Brüder im Schwurgerichtsverfahren 2 Ks 114 Js 24322/15
Die 2. Strafkammer hat heute nach mehrmonatiger Hauptverhandlung und umfangreicher Beweisaufnahme gegen einen 20-jährigen Heranwachsenden wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung unter Einbeziehung eines früheren Urteils eine Einheitsjugendstrafe von acht Jahren und sechs Monaten verhängt. Ferner ist seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Das Gericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in den Nachtstunden des 01.11.2015 vor einer Diskothek in Dessau im Zuge einer Auseinandersetzung drei Geschädigten teils mehrere Messerstiche im Bereich des Oberkörpers versetzt hat. Zwei Opfer erlitten lebensgefährliche Verletzungen und mussten intensivmedizinisch behandelt werden. Die Kammer hat sich die Überzeugung verschafft, dass der Angeklagte deren Tod billigend in Kauf genommen hat. Zwei Brüder des Angeklagten im Alter von 18 und 22 Jahren sind wegen gefährlicher Körperverletzung zu Jugend- bzw. Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Sie waren an der Auseinandersetzung beteiligt und haben die Geschädigten mehrfach geschlagen und getreten. Für den 22-jährigen Mitangeklagten hat das Gericht gleichfalls die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Auslöser des Tatgeschehens war die Verärgerung eines der Täter darüber, dass seine Freundin zuvor mit einem der Geschädigten getanzt hat. Das Urteil, mit dem die Kammer den Anträgen der Staatsanwaltschaft gefolgt ist, ist nicht rechtskräftig. Frank Straube Pressesprecher
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