(LG DE) Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau sowie am Amtsgericht Wittenberg im März 2017
I. Vor dem Amtsgericht Wittenberg beginnt am 01.03.2017 um 09.15 Uhr die Hauptverhandlung gegen den 51-jährigen, derzeit in einem vor dem Landgericht Halle anhängigen Verfahren inhaftierten Angeklagten Peter F. aus Wittenberg, der sich in der Vergangenheit als Oberhaupt eines von ihm ausgerufenen Fantasiestaates ausgegeben hat. Ihm wird Fahren ohne Fahrerlaubnis in insgesamt 27 Fällen vorgeworfen (Tatzeitraum: Juli 2014 bis Mai 2016; Tatorte: Wittenberg und andernorts). Wegen weiterer gleichgelagerter Delikte haben die Amtsgerichte Wittenberg und Dessau-Roßlau bereits im Februar und April 2016 Gesamtfreiheitsstrafen von acht Monaten sowie einem Jahr und drei Monaten verhängt und deren Vollstreckung jeweils nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen die Urteile haben sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt (vgl. Ziffer II.8. dieser Pressemitteilung). In einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist rechtskräftig festgestellt worden, dass der Angeklagte mit der Rückgabe seines Führerscheins an die Fahrerlaubnisbehörde im September 2012 wirksam auf die Fahrerlaubnis verzichtet hat. Gegenstand des Verfahrens ist des Weiteren der Vorwurf der Beleidigung in zwei Fällen. Der Angeklagte soll in einer Hauptverhandlung am 25.02.2016 vor dem Amtsgericht Wittenberg den zuständigen Richter als "faschistischen Richter" beschimpft haben. Diese Äußerung soll er kurz darauf in einem Presseinterview, das allgemein zugänglich in ein Videoportal eingestellt worden ist, wiederholt haben. Wegen dieser Taten hat das Amtsgericht Wittenberg gegen den Angeklagten im Strafbefehlswege eine Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen festgesetzt. Die Hauptverhandlung soll am 13.03. und 15.03.2017 jeweils um 09.15 Uhr fortgesetzt werden. 394 Js 2844/13 (22 Ls 33/16) II. Am Landgericht Dessau-Roßlau finden vorbehaltlich etwaiger Änderungen im März 2017 über bereits anberaumte Fortsetzungstermine hinaus die nachfolgenden Hauptverhandlungen statt. Dabei handelt es sich, soweit nicht besonders kenntlich gemacht, um Berufungsverfahren. 1. 01.03.2017 Die 2. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein erstinstanzliches Verfahren gegen einen 29-jährigen, derzeit inhaftierten Mann aus Dessau-Roßlau, dem die Staatsanwaltschaft schweren Raub und gefährliche Körperverletzung vorwirft. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er am 05.09.2016 die Wohnungstür des späteren Geschädigten in Köthen aufgetreten und diesem mit einem sog. Elektroschocker Stromstöße gegen den Hals zugefügt und ihm mehrere Faustschläge versetzt haben. Anschließend soll er dem hierdurch eingeschüchterten Opfer ein Fernsehgerät, ein Mobiltelefon sowie weitere Gegenstände weggenommen haben. Die Hauptverhandlung wird am 13.03.2017 um 12.30 Uhr sowie am 17.03. und 24.03.2017 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 2 KLs 698 Js 20232/16 2. 02.03.2017 Vor der 1. Strafkammer beginnt um 14.00 Uhr in einem erstinstanzlichen Verfahren die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte aus Wittenberg im Alter von 19 und 21 Jahren wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung, Bedrohung und Beleidigung. Sie sollen im August 2016 in Wittenberg auf offener Straße wiederholt ausländische Staatsangehörige herabgewürdigt und mit einem Messer bzw. einer Axt bedroht haben. In einem Fall sollen sie die Herausgabe von Geld verlangt haben. Die Tat gelangte nicht zur Vollendung, weil Zeugen hinzukamen. Die Hauptverhandlung soll am 16.03.2017 um 14.00 Uhr, 20.03. und 21.03.2017 jeweils um 09.00 Uhr sowie am 23.03.2017 um 14.00 Uhr fortgesetzt werden. 1 KLs 304 Js 20985/16 Die 7. Strafkammer verhandelt um 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 27-jährigen Mann aus Coswig wegen gefährlicher Körperverletzung (Tatzeit: 09.01.2015; Tatort: Luko). 7 Ns 692 Js 2153/15 3. 03.03.2017 In einem weiteren, um 09.00 Uhr fortzusetzenden erstinstanzlichen Verfahren vor der 2. Strafkammer, in dem die Hauptverhandlung bereits am 24.02.2017 begonnen hat, werden einem 53-jährigen, derzeit inhaftierten Mann aus Dessau-Roßlau versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Der mehrfach auch wegen Gewaltdelikten vorbestrafte Mann soll in den Abendstunden des 06.09.2016 in seiner Wohnung stark alkoholisiert dem Geschädigten nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung derart massive Faustschläge in das Gesicht versetzt haben, dass dieser längere Zeit das Bewusstsein verlor. Den durch einen Nachbarn verständigten Polizeibeamten soll er erklärt haben, es sei ihm gleichgültig, ob das Opfer versterbe. Der Geschädigte musste vorübergehend in ein künstliches Koma versetzt werden. Er erlitt unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Nasenbeinfraktur. Ferner verlor er einen Schneidezahn. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Gewalteinwirkung geeignet war, tödliche Verletzungen hervorzurufen und der Angeklagte den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen hat. Die Hauptverhandlung wird am 08.03. und 10.03.2017 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 2 Ks 111 Js 20364/16 4. 06.03.2017 Vor der 4. Strafkammer muss sich um 09.00 Uhr ein 23-jähriger Angeklagter aus Sandersdorf-Brehna wegen Unterschlagung einer am 07.09.2015 im Bereich eines Imbissstandes in Bitterfeld aufgefundenen Geldbörse verantworten. 4 Ns 556 Js 22609/15 5. 10.03.2017 Die 7. Strafkammer verhandelt zwei Berufungsverfahren, und zwar um 09.00 Uhr zunächst ein Verfahren gegen einen 44-jährigen, mehrfach auch einschlägig vorbestraften Mann aus Wittenberg wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (Tatzeit: 16.03.2016; Tatort: Wittenberg). 7 Ns 694 Js 7455/16 Um 10.30 Uhr folgt ein Verfahren gegen einen 22-jährigen Angeklagten aus Coswig wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ? 48,6 Gramm Marihuana - (Tatzeit: 11.09.2015; Tatort: Coswig). Weil die Tat in eine laufende Bewährungszeit fällt, hat das Amtsgericht Zerbst gegen den Mann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verhängt und deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil richten sich die Berufungen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. 7 Ns 616 Js 20824/15 6. 13.03.2017 In einem um 09.00 Uhr vor der 8. Strafkammer beginnenden Sicherungsverfahren wird einem 35-jährigen, derzeit einstweilen untergebrachten Beschuldigten aus Bitterfeld-Wolfen schwere Brandstiftung vorgeworfen. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er am 09.11.2016 im Schlafzimmer seiner Wohnung in einem Mehrfamilienhaus ein Feuer entfacht haben und regungslos daneben sitzen geblieben sein. Eine Zeugin hat die starke Rauchentwicklung bemerkt und die Feuerwehr verständigt, wodurch ein Übergreifen der Flammen auf andere Wohnungen verhindert werden konnte. Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens davon aus, dass der Mann zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig war, von ihm jedoch eine schwergradige Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Das Gericht wird darüber zu entscheiden haben, ob die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist. Die Hauptverhandlung wird am 14.03. und 27.03.2017 jeweils um 09.00 Uhr, ferner am 28.03.2017 um 13.00 Uhr fortgesetzt. 8 KLs 391 Js 25375/16 7. 14.03.2017 Die 4. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 56-jährigen Mann aus Sandersdorf-Brehna wegen Urkundenfälschung, versuchten Betruges und Sachbeschädigung (Tatzeiten: 14.08.2014 und 28.04.2015; Tatorte: Sandersdorf und Bitterfeld). Die Hauptverhandlung soll am 17.03.2017 um 09.00 Uhr fortgesetzt werden. 4 Ns 294 Js 11767/15 8. 20.03.2017 Um 09.00 Uhr beginnt vor der 7. Strafkammer die Hauptverhandlung gegen den 51-jährigen Angeklagten Peter F. aus Wittenberg in drei miteinander verbundenen Verfahren. Ihm wird Fahren ohne Fahrerlaubnis in insgesamt 10 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung (Verwenden eines gefälschten Führerscheins aus Paraguay), vorgeworfen (Tatzeitraum: Oktober 2012 bis Februar 2014; Tatorte: Wittenberg und andernorts ? vgl. Ziffer I. dieser Pressemitteilung). Daneben muss sich der Angeklagte wegen Verstoßes gegen das Versicherungsaufsichtsgesetz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, über einen von ihm gegründeten Verein über mehrere Jahre hinweg ohne die erforderliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unter dem Namen "NeuDeutsche Gesundheitskasse" Krankenversicherungsgeschäfte betrieben und dabei etwa 360.000,00 ? Beitragseinnahmen erzielt zu haben. Das Amtsgericht Dessau-Roßlau hat deswegen gegen den Angeklagten eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen verhängt. Auch gegen dieses Urteil richten sich die Berufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten. Die Hauptverhandlung wird am 21.03. und 22.03.2017 jeweils um 09.00 Uhr fortgesetzt. 7 Ns 672 Js 10435/10 9. 28.03.2017 Die 6. Strafkammer verhandelt ab 09.00 Uhr ein Verfahren gegen einen 24-jährigen Mann aus Köthen wegen Ladendiebstahls (Tatzeit: 23.02.2016; Tatort: Köthen). 6 Ns 694 Js 8450/16 Um 13.00 Uhr findet vor der 4. Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 25-jährigen Angeklagten aus Dessau-Roßlau wegen Beleidigung eines Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle statt. 4 Ns 691 Js 17535/16 10. 29.03.2017 Der Monat schließt mit einem um 09.00 Uhr vor der 6. Strafkammer beginnenden Verfahren gegen einen 33-jährigen Mann aus Bernburg, den das Amtsgericht Köthen aus tatsächlichen Gründen vom Vorwurf freigesprochen hat, am 18.01.2016 in Köthen einen Pkw entwendet zu haben. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. 6 Ns 294 Js 8547/16 Frank Straube Pressesprecher
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