(LG DE) Urteil im Verfahren 1 KLs 282 Js 19363/17 rechtskräftig
Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen von vier eritreischen Staatsangehörigen gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau als unbegründet verworfen. Das Landgericht hatte gegen die Angeklagten im Alter zwischen jetzt 19 und 22 Jahren wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung im Juli vergangenen Jahres Jugend- bzw. Freiheitsstrafen zwischen sechs und acht Jahren verhängt. Die Kammer hatte es im Ergebnis der mehrmonatigen Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten in den Abendstunden des 15.08.2017 auf dem Gelände einer ehemaligen Schule im Zentrum von Dessau eine 56-jährige Frau nacheinander vergewaltigt haben. Einer der Angeklagten hatte der Geschädigten während des Tatgeschehens eine zerbrochene Bierflasche an den Hals gehalten und gedroht sie "abzustechen", falls sie sich zur Wehr setze. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Frank Straube Pressesprecher
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