Pressemitteilung: 012/2025
Dessau-Roßlau, den 13.05.2025

Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

Landgericht Dessau-Roßlau – Pressemitteilung 012/2025 
Dessau-Roßlau, den 13.05.2025 
Sitzungen in Strafsachen am Landgericht Dessau-Roßlau

 1.

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 28.04.2025 die Revision eines mittlerweile 34-jährigen Mannes aus Zerbst gegen ein Urteil des Landgerichts vom 07.11.2024 verworfen.

Die 2. Strafkammer hatte den Angeklagten vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in drei Fällen freigesprochen, jedoch seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

In einem vorangegangenen Verfahren war ihm zur Last gelegt worden, über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr hinweg einer jungen Frau nachgestellt zu haben, mit der er zeitweilig im selben Mehrfamilienhaus wohnte. Er soll ihr wiederholt geschrieben, ihr Blumen vor die Tür gelegt und sie an ihrem Arbeitsplatz aufgesucht haben. Dabei soll er ihr teils seine Liebe beteuert, teils aber auch Drohungen ausgesprochen haben, falls sie nicht auf ihn eingehe. Im Verlaufe des Tatgeschehens soll er mehrfach auch die Rechtsanwältin aufgesucht haben, die die Betroffene zwischenzeitlich beauftragt hatte. Beide erwirkten daraufhin gerichtliche Kontaktverbote gegen den Angeklagten, die er fortgesetzt missachtete.

Im November 2022 verhängte das Amtsgericht Zerbst gegen den Angeklagten wegen insgesamt 19 Taten, darunter auch Beleidigung, Bedrohung und Hausfriedensbruch, eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und setzte deren Vollstreckung nicht zur Bewährung aus. Aus dem Strafvollzug heraus richtete der Angeklagte unter erneuter Missachtung des gerichtlichen Kontaktverbots weitere Schreiben an die Rechtsanwältin und die Betroffene, die Gegenstand des neuerlichen Verfahrens waren. Eine forensisch-psychiatrische Sachverständige kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte unter der wahnhaften Vorstellung leide, zwischen ihm und der Betroffenen bestehe eine Liebesbeziehung. Diese psychische Beeinträchtigung sei derart manifest, dass von einer Aufhebung der Steuerungsfähigkeit auszugehen sei. Der Angeklagte sei damit schuldunfähig. Allerdings gehe von ihm die Gefahr erheblicher weiterer Straftaten, insbesondere auch die Gefahr von Gewaltdelikten aus.

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil des Landgerichts rechtskräftig.  

2 KLs 170 Js 8113/23

2.

Vor der 2. Strafkammer muss sich ab dem 28.05.2025, 09.00 Uhr, ein 38-jähriger, derzeit inhaftierter Angeklagter aus Dessau-Roßlau wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln (Crystal und Kokain) und Cannabis in nicht geringer Menge in insgesamt 21 Fällen verantworten. Der vielfach vorbestrafte Mann hat bis November 2022 eine mehrjährige Freiheitsstrafe u.a. wegen Betäubungsmitteldelikten verbüßt und soll nach dem Ergebnis der Ermittlungen bereits ab Februar 2023 wiederum seinen Lebensunterhalt mit Drogenverkäufen bestritten haben. Bei der Durchsuchung der Wohnung eines gesondert verfolgten Beschuldigten, die der Angeklagte als Depot genutzt haben soll, konnten im Herbst 2024 ca. 1,6 Kilogramm Crystal und 3,1 Kilogramm Marihuana sichergestellt werden.

Die Hauptverhandlung soll am 02.06., 17.06., 25.06. und 01.07.2025 um 12.30 Uhr (am 25.06.2025 um 09.00 Uhr) fortgesetzt werden.

2 KLs 681 Js 10554/23

 

Frank Straube 
Pressesprecher

 

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